Österreich

Frau soll für ungewolltes Dating-Abo 1.300 Euro zahlen

Eine Grazerin schloss mit einer Dating-Plattform ein Drei-Monats-Abo ab. Nach Ablauf wurde dieses ohne ihr Wissen in ein Jahresabo umgewandelt.

Christine Ziechert
Die wollte die Dating-Plattform nur drei Monate ausprobieren (Symbolbild).
Die wollte die Dating-Plattform nur drei Monate ausprobieren (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

"Seriöses Dating über 50 – verliebe dich im besten Alter": Mit diesem Spruch wirbt die Dating-Plattform "50slove.de" auf ihrer Homepage. Eine Grazerin (63) fühlte sich davon angesprochen und schloss im Frühjahr 2021 ein Drei-Monats-Abo ab. Die 63-Jährige zahlte dafür monatlich 40 Euro, berichtet "help.orf.at".

Als ihr Drei-Monats-Abo auslief, erhielt die Steirerin eine Rechnung in Höhe von über 500 Euro – für ein Jahresabo, das sie nicht wollte und auch nicht gebucht hatte. Die Partnerbörse mit Sitz in Innsbruck hatte das Abo einfach in ein Jahresabo umgewandelt.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com

    Automatische Verlängerung in den AGB versteckt

    Da die Kundin das Jahresabo nicht abgeschlossen hatte, zahlte sie den Betrag nicht ein. Ein Jahr später erhielt die Frau dann die Rechnung eines Inkassobüros über 1.300 Euro. Die 63-Jährige wandte sich an die Arbeiterkammer (AK) Steiermark. Laut AK-Jurist Michael Knizacek informieren die Dating-Plattformen ihre Kunden meist nur im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über die automatische Verlängerung der Abos.

    Eine solche Klausel in den AGB reiche aber nicht aus, damit eine automatische Vertragsverlängerung rechtsgültig ist, erklärt Knizacek. Denn die Partnerbörsen sind auch verpflichtet, Konsumenten mittels Informationsschreiben rechtzeitig über die geplante Verlängerung klar und deutlich zu verständigen – dazu zählt auch die Info, dass das Abo innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden kann.

    Firmen müssen Kunden mit Schreiben informieren

    Doch wie AK-Jurist Knizacek aus Erfahrung weiß, verzichten viele Dating-Plattformen auf dieses Schreiben – die Abo-Verlängerung ist somit ungültig: "Wir fordern die Informationen an, die die Unternehmen an ihre Kunden verschicken. Und da fehlt dann meistens dieses Informationsschreiben über die Verlängerung", meint Knizacek. Aufgrund der AK-Intervention würden dann viele Partnerbörsen auf ihre Forderungen verzichten.

    Knizacek empfiehlt, vor Abschluss eines Abos einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen. Findet sich darin eine Klausel, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, sollte das Unternehmen schriftlich informiert werden, dass keine Verlängerung des ursprünglichen Abos erwünscht ist. Zudem sollte um eine schriftliche Bestätigung angesucht werden.