Oststeiermark

Frau Oben ohne in der Therme löst Polizeieinsatz aus

Eine 37-Jährige weigerte sich, ein Bikini-Oberteil zu tragen. Ihr Thermenbesuch endete mit einem Polizeieinsatz.

Newsdesk Heute
Frau Oben ohne in der Therme löst Polizeieinsatz aus
Die Frau wurde von Polizisten zum Ausgang begleitet. (Symbolfoto)
Getty Images

Eine Grazerin wollte an einem hitzigen Samstag im Juli mit einem Freund in die Therme Bad Blumau. Ein Bikini-Oberteil hat sie gar nicht eingepackt – sie schwimme lieber oben ohne.

Wie die 37-Jährige gegenüber der "Kleinen Zeitung" angibt, wurde sie zuerst vom Bademeister auf die Hausordnung verwiesen. Familien mit Kindern hätten sich bereits beschwert. Später kam auch die Direktorin der Therme. Es kam zu einer langen Diskussion.

Polizeieinsatz

Auch die Polizei wurde alarmiert. "Die sind zu viert aufmarschiert", so die Besucherin. Sie und ihr Begleiter wurden von den Beamten bis zur Kasse begleitet.

Laut Melanie Frank, der Direktorin der Therme, habe man "die Dame höflich gebeten, die Badeordnung einzuhalten". Die Betroffene habe herumgeschrien. Demnach ist das Tragen von Bikinis (auch am Oberkörper), Badeanzügen und Badehosen im gesamten Thermal- und Bade- und Liegebereich verpflichtend. Zudem gibt es einen eigenen FKK-Bereich und einen Saunabereich.

Wie WKO-Obmann für Gesundheitsbetriebe, Michael Wiesler, erklärt, können Betreiber solche Regelungen aufstellen, wenn sie es in ihre Badeordnung schreiben. "Laut Konsumentenschutzgesetz müsste man auf so einen ungewöhnlichen Inhalt den Vertragspartner auch klar hinweisen, also durch Fetten oder Einrahmung in der Badeordnung", so Wiesler.

"Nur weil ich einen Busen habe"

"Ich schwimme einfach lieber oben ohne, eine Hose habe ich eh‘ an", sagt die 37-Jährige. Es war nicht das erste Mal, dass sie darauf angesprochen wurde. Solche Erfahrungen habe sie bereits in Grazer Freibädern gemacht. Andere Gäste oder Bademeister hätten sich oft sogar entschuldigt, "wenn ich gefragt habe, warum mir nicht das Gleiche gestattet ist wie Männern, nur weil ich einen Busen habe."

Die Grazerin meldete sich bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, dort wurde sie an die Gleichbehandlungsanwaltschaft verwiesen. Dort heißt es: "Wir unterstützen diese Entscheidung mit der Begründung, dass eine unmittelbare Diskriminierung des Geschlechts stattgefunden hat", so Regionalleiterin für die Steiermark.

Das Gleichbehandlungsgesetz sieht im Falle einer Verletzung Schadensersatz vor. "Mir geht es in meinem Fall nicht um Geld oder Schadenersatz, sondern vor allem um Bewusstseinsbildung", so die 37-Jährige gegenüber der "Kleinen Zeitung".

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 37-jährige Frau weigerte sich, in einer Therme ein Bikini-Oberteil zu tragen, was zu einem Polizeieinsatz und ihrem Rauswurf führte
    • Die Frau argumentiert, dass sie lieber oben ohne schwimmt und fühlt sich aufgrund ihrer weiblichen Anatomie diskriminiert
    red
    Akt.
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