Komplikation bei Eingriff

Frau nach Hüft-OP gehbehindert – keine Entschädigung!

Maria Klein (77) bekam 2023 ein neues Hüftgelenk, dabei wurden zwei Nerven beschädigt. Trotzdem erhält sie keine Entschädigung.

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Frau nach Hüft-OP gehbehindert – keine Entschädigung!
Weil Maria Klein in einem Privat-Spital operiert wurde, erhält sie trotz schwerwiegender Komplikationen keine Entschädigung.
ORF/Bürgeranwalt

Ein Routine-Eingriff im September 2023 veränderte das Leben von Maria Klein (77): Der Pensionistin aus Anif wurde in einem Salzburger Privatspital ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt. Dabei wurden zwei Nerven schwer beschädigt, die 77-Jährige kann nur mehr mit Krücken gehen. Zudem ist zu 70 Prozent behindert.

Da Maria Klein Kranken-Zusatzversicherung hat, wurde der Eingriff von einem Privat-Orthopäden durchgeführt: "Ich wollte nicht ein Jahr auf die Operation warten", erklärt die 77-Jährige in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt". In dessen Privat-Ordination in Oberösterreich fand ein Aufklärungsgespräch statt, die Pensionistin musste zudem einen Aufklärungsbogen samt möglicher Komplikationen unterschreiben.

Ich bin jede Nacht aufgewacht vor lauter Schmerzen, wahnsinnige Nervenschmerzen
Maria Klein
wurden bei einer OP Nerven beschädigt

Im September 2023 fand dann der Eingriff statt: "Ich bin dann im Zimmer aufgewacht und war fest bandagiert. Das ist so geblieben bis zum nächsten Tag. Bei der Visite des Operateurs habe ich dann gesagt, dass mein Unterschenkel total taub ist, bis zum Knöchel. Aber der Operateur hat nur zur Schwester gesagt: 'Na, des gibt's ned' Und damit war der Fall erledigt", berichtet die Salzburgerin.

Doch damit war der Fall nicht erledigt: Bei der Entlassung aus dem Spital konnte Maria Klein nicht gehen, musste im Rollstuhl transportiert werden. Zu Hause hatte die 77-Jährige dann starke Schmerzen: "Ich bin jede Nacht aufgewacht vor lauter Schmerzen, wahnsinnige Nervenschmerzen. Ich hab' mir nasse Tücher ums Bein gewickelt, dann war es ein bissl besser", erinnert sich die Pensionistin.

Zwei Nerven wurden beschädigt

Zwei Monate lang ging es so weiter – bis zur Nachuntersuchung. Dort hieß es, es sei alles in Ordnung, sie soll Schmerztabletten nehmen. Maria Klein setzte daraufhin auf Physiotherapie und Lymphdrainagen – doch ihr Zustand besserte sich nicht. Nach einer Nervenmessung stand schließlich die Diagnose fest: Zwei Nerven wurden stark beschädigt.

Die 77-Jährige wandte sich daraufhin an die Salzburger Patientenanwaltschaft. Diese verwies an die oberösterreichische Patientenanwaltschaft, da der Operateur in Oberösterreich lebt. Aber auch diese erklärte sich für nicht zuständig und verwies wieder an die Salzburger Stelle zurück. Schließlich landete Maria Klein bei der Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle der Ärztekammer OÖ.

Maria Klein kann nach einer Hüft-Operation nur mehr mit Krücken gehen.
Maria Klein kann nach einer Hüft-Operation nur mehr mit Krücken gehen.
ORF/Bürgeranwalt
Es ist kein Mensch für mich zuständig. Wo bleibt die Gerechtigkeit?
Maria Klein
erhält trotz Komplikationen keine Entschädigung

Das Gremium entschied, dass in ihrem Fall kein Behandlungsfehler vorliegt. In einer schriftlichen Stellungnahme der Ärztekammer OÖ an den ORF heißt es: "Im konkreten Fall konnte nach ausführlicher Besprechung in der Sitzung kein haftungsbegründetes Fehlverhalten festgestellt werden." Ein sonst übliches Gutachten über den Zustand von Maria Klein wurde allerdings nicht erstellt.

Stattdessen wurde erklärt, dass Maria Klein ein Fall für den Patientenentschädigungsfonds sei. Doch dies stellte sich als Falschinformation heraus: Wer in einem privaten Krankenhaus behandelt wurde und seltene, schwerwiegende Komplikationen erlitten hat, erhält keine Entschädigung. Denn Privat-Spitäler zahlen nicht in den Fonds ein, daher gibt es auch kein Geld: "Es ist kein Mensch für mich zuständig. Ich kriege nichts, außer zwei Paar aufgedoppelte Schuhe. Wo bleibt die Gerechtigkeit?", ist die Pensionistin verzweifelt.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Maria Klein (77) erlitt bei einer Hüftoperation in einem Salzburger Privatspital schwere Nervenschäden und ist seitdem gehbehindert, erhält jedoch keine Entschädigung.
    • Trotz der offensichtlichen Komplikationen und der Verweisung zwischen verschiedenen Patientenanwaltschaften und der Ärztekammer wurde kein Behandlungsfehler festgestellt, und da Privatspitäler nicht in den Patientenentschädigungsfonds einzahlen, bleibt sie ohne finanzielle Unterstützung.
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