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Frau muss zahlen, weil sie Kind nicht an der Hand hielt
Eine Mutter und ein Sportler trafen vor Gericht aufeinander. Die Frage: Wer ist für einen Unfall mit einem Kleinkind verantwortlich?
Müssen Eltern für ihre Kinder haften? Der Oberste Gerichtshof in Wien entschied nun: Im Fall einer Salzburgerin und ihrem vierjährigen Sohn schon! Die Frau muss nun für den entstandenen Schaden aufkommen, nachdem ihr Kind auf die Fahrbahn gelaufen war und einen Radfahrer zu Sturz gebracht hatte. Begründung: Sie hätte den Kleinen entweder festhalten müssen, oder sich so hinstellen müssen, dass der Bub nicht einfach weglaufen kann.
Zur Kollision war es an einem Maitag gekommen. Die Frau war mit ihrem Sohn, dessen zehnjährigen Bruder und ihrer siebenjährigen Nichte zu einer Salzachbrücke gegangen, wo die Kinder die Surfer im Wasser beobachten konnten. Der Jüngste sah plötzlich einen der Sportler stürzen und war davon so fasziniert, dass er auf die andere Seite der Brücke laufen wollte, um zu sehen, wie es mit dem Surfer weitergeht. Doch in der Mitte der Fahrbahn traf der Vierjährige auf einen Radfahrer, der mit etwa 15 bis 20 Stundenkilometern unterwegs war. Der Mann kam zu Sturz, wurde verletzt und klagte.
Beide Parteien hatten Teilschuld
Das Bezirksgericht Zell am See befand, dass die Frau im Verhältnis von 2:1 gegen über dem Radfahrer schuld am Geschehenen war. Denn der Radler hätte zwar sein Tempo reduzieren können, als er die Kinder sah. Die Mutter wiederum hätte aber ihren Kleinen an der Hand halten oder sich hinter ihn stellen können.
OGH bestätigt Schuldfrage
Beide Parteien waren damit unzufrieden und brachten den Fall bis vor den Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte laut "Presse", dass der Radfahrer die Geschwindigkeit hätte reduzieren sollen, da Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgeschlossen sind – selbst in Begleitung von Erwachsenen. Von der Mutter könne man, so der Richter, zwar nicht verlangen, dass sie ihr Kind ständig beobachte. In einer "offensichtlich aufregenden Situation" hätte sie ihren Sohn aber entweder festhalten müssen, oder sich hinter ihm positionieren sollen. Der OGH bestätigte somit, dass die Mutter den Großteil des Schadens ersetzen muss.