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Frau erfindet Entführung und Gruppenvergewaltigung

In Deutschland behauptete eine Frau von mehreren Männern vergewaltigt worden zu sein. Doch die Ermittlungen kamen zu einem anderen Ergebnis.

André Wilding
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Der angebliche Überfall auf eine Frau in Deutschland fand nicht statt.
Der angebliche Überfall auf eine Frau in Deutschland fand nicht statt.
Sina Schuldt / dpa / picturedesk.com

Eine Frau gab an, am 12. März von mehreren Männern entführt und in einer Wohnung in Gunzenhausen schwer sexuell missbraucht worden zu sein. Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei in Ansbach ergaben nun aber, dass der Vorfall so nicht stattgefunden haben kann.

Ab dem Zeitpunkt der Anzeigeerstattung liefen bei der Kriminalpolizei Ansbach umfangreiche Ermittlungen an, die bis dato andauern. Die Beamten führten zahlreiche Vernehmungen und Befragungen durch. Hierbei handelte es sich zum einen um die Vernehmung der mutmaßlich Geschädigten und Personen ihres persönlichen Umfelds, zum anderen wurden mögliche Zeugen im Bereich der Tatörtlichkeit befragt.

Vorfall fand nicht statt

Da die Geschädigte angegeben hatte, die Tatwohnung solle sich in der Nähe einer Tankstelle befinden, fuhren die Beamten in Begleitung der Frau sämtliche in Frage kommende Örtlichkeiten an, um die Wohnung identifizieren zu können. Dies blieb jedoch ohne Erfolg.

Letztendlich wurden im Rahmen einer Rechtsmedizinischen Untersuchung des mutmaßlichen Opfers keinerlei Spuren gefunden, die auf eine kürzlich begangene Sexualstraftat schließen lassen würden. Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen bleibt festzustellen, dass der Vorfall, wie er durch das mutmaßliche Opfer geschildert wurde, so nicht stattgefunden haben kann.

Männer existieren nicht

Es ist davon auszugehen, dass die Männer, die die Frau entführt und vergewaltigt haben sollen, nicht existieren. Das Motiv der Anzeigeerstattung dürfte in der psychischen Verfassung der Frau zu suchen sein, berichtet die Polizei in einer Aussendung.

Ermittlungen wegen des Vortäuschens einer Straftat wurden seitens der Kriminalpolizei nicht eingeleitet. Dies würde erfordern, dass bewusst falsch ausgesagt wird. In vorliegendem Fall kann dies so nicht unterstellt werden.

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