Coronavirus
Frau bei Impf-Hotline "Schwestern starben an Thrombose"
Hermann Schützenhöfer spricht gegenüber "Heute" über ein emotionales Telefonat mit einer Ungeimpften, deren Ängste der Landeschef versteht.
Noch immer herrscht keine absolute Klarheit darüber, wie es mit der Impfpflicht weitergehen soll. Immer mehr Politikerinnen und Politiker sprachen sich zuletzt dafür aus, die Impfpflicht zwar in Kraft zu halten, aber von Strafen Abstand zu nehmen. Es gibt es aber auch Bürgerinnen und Bürger, die generell von der Impfpflicht befreit sind, eine Hotline soll ihnen helfen.
Hotline soll helfen
Die Ausnahmen, die einen davor bewahren soll, sich die Impfung abholen zu müssen, trotz Impfpflicht, sind klar geregelt. Wer aus medizinischen oder emotionalen Gründen Bedenken vor dem Stich hat, kann sich bei der AGES bei einer eigens eingerichteten Hotline melden und auch die Länder haben öffentliche Stellen eingerichtet.
Der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer zeigte sich im Gespräch mit "Heute" sehr froh über diese Gelegenheit, die letztlich seinen Angaben zufolge von den Bundesländern umgesetzt wurde. Durch die Hotline habe er von einer Frau erfahren, die Angst vor der Impfung hätte, da ihre beiden Schwestern an Thrombosen gestorben waren.
"Diese Menschen muss man ernst nehmen, da ist die Hotline gut", so der Landeschef. Laut Erhebungen der Universität Frankfurt liegt die Wahrscheinlichkeit, nach dem Stich gegen das Coronavirus eine Thrombose zu bekommen, liegt bei 1:100.000. Die Gefahr einer Thrombose durch eine Corona-Infektion zu bekommen, ist indes deutlich höher.
Einen großen Andrang auf die Hotline, um Impfpflicht-Befreiungen zu ergattern, hat es bisher noch nicht gegeben. In den ersten Tages meldeten sich nur wenige hundert Personen, so Schützenhöfer. Der Landespolitiker spricht sich zudem für eine Beibehaltung der Impfpflicht aus.
Er verglich das umstrittene Gesetz mit der Wahlpflicht, die in Österreich bis 1982 in Kraft war. Demnach würde das "Gesetz da sein, um eingehalten zu werden" – die Wahlbeteiligung sei auch ohne Strafen während der Wahlpflicht stets höher gewesen als ohne, von der Impfpflicht erhofft sich Schützenhöfer einen ähnlichen Trend.
Stand jetzt ist es noch geplant, dass die Strafen bei Nichteinhaltung der Impfpflicht am 15. März in Kraft treten. Dann soll die Polizei bei Verkehrskontrollen oder anderen Einsätzen auch den Impfstatus der Bevölkerung überprüfen und Strafen ausstellen können. Für die dritte Phase, in der die Gesundheitsdaten automatisch erhoben werden, ist bisher noch kein Datum bekannt - mittlerweile herrscht breiter Zweifel an der Umsetzung dieser Phase.