Österreich

Fragen nicht beantwortet, nun droht 92-Jähriger Strafe

Die Pensionistin hatte nicht alle Anrufe der Statistik Austria entgegen genommen. Nun soll sie 100 Euro Strafe zahlen.

Christine Ziechert
Die Frau hatte nicht alle Anrufe der Statistik Austria beantwortet (Symbolbild).
Die Frau hatte nicht alle Anrufe der Statistik Austria beantwortet (Symbolbild).
Getty Images

Die 92-Jährige aus Treffen am Ossiacher See (Kärnten) hatte nicht alle Anrufe eines Mitarbeiters der Statistik Austria zu einer verpflichtenden Mikrozensus-Umfrage beantwortet. Vor kurzem erhielt die Alleinstehende daher einen Brief der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land. Die Pensionistin soll 100 Euro Geldstrafe zahlen oder für 15 Stunden ins Gefängnis.

Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, verweist die Statistik Austria auf die gesetzlichen Vorgaben: "Der Mikrozensus bildet die Basis für diverse gesellschaftlich-relevante Faktoren, wie etwa der Inflation. Es ist äußert wichtig, in die Erhebung alle Gesellschaftsschichten einzubeziehen."

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    SPAR/ Peakmedia Dominik Zwerger
    "Wir weisen ältere Personen darauf hin, dass sie die Befragung an eine nahestehende Person abgeben können, und wir erinnern des Öfteren an offene Antworten. Kommen diese dennoch nie, müssen wir leider eine Meldung machen" - Statistik Austria

    Laut Statistik Austria wird die Umfrage in fünf Teilen durchgeführt. Im ersten werde sehr umfassend abgefragt und über Monate eine Aktualisierung der Daten vorgenommen: "Im konkreten Fall war die Dame zweimal erreichbar, in der dritten Welle hat sie auf mehrere Anrufe und einen RSB-Brief nicht reagiert und beim vierten Teil war sie wieder erreichbar", heißt es zur "Kleinen Zeitung".

    Die 92-Jährige ist demnach kein Einzelfall. Gerade mit älteren Menschen gäbe es immer wieder solche Vorfälle: "Wir versuchen, ihnen alles sehr ausführlich zu erklären. Wir weisen sie darauf hin, dass sie die Befragung an eine nahestehende Person abgeben können, und wir erinnern des Öfteren an offene Antworten. Kommen diese dennoch nie, müssen wir leider eine Meldung machen."

    Bürgermeister übernimmt Geldstrafe

    Für die offene, fünfte Welle wird die Pensionistin noch kontaktiert. Zudem kann sie gegen die Strafverfügung noch Einspruch erheben. "Wird die Strafe nicht erlassen, werde ich sie aus meiner privaten Kasse bezahlen", versichert der Treffener Bürgermeister Klaus Glanznig, an den sich die 92-Jährige in ihrer Verzweiflung gewandt hatte.