Österreich

Wahlbeisitzer mit Rauswurf bedroht: FPÖ ortet Skandal

Heute Redaktion
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Haupt (li.), Dorner (re.) und der Brief.
Haupt (li.), Dorner (re.) und der Brief.
Bild: FPÖ, Stadtgemeinde Marchegg, zVg

Weil sich in Marchegg ein Wahlbeisitzer der FPÖ vor der Angelobung drückt, droht die Stadt (obwohl sie das nicht kann) mit dem Ausschluss – für die Freiheitlichen ein Skandal.

In Marchegg (Bez. Gänserndorf) drohte die Stadtgemeinde in einem Brief von Bürgermeister Gernot Haupt (ÖVP) am Freitag einem Wahlbeisitzer der FPÖ mit dem Ausschluss aus der Behörde. "Nachdem Sie bei den bisherigen Sitzungen nicht teilgenommen haben und bis dato keinen Ersatztermin für die Angelobung erfragt haben, fordern wir Sie nun letztmalig zur Angelobung auf. (...) Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, so werden Sie (...) ausgeschlossen", schreibt Haupt.

Ein Brief, der bei Bezirksparteiobmann Dieter Dorner für Entsetzen sorgt. "Beisitzer können nämlich bis zum Wahltag, also auch am Wahltag vor Ort im Wahlsprengel angelobt werden", so Dorner. "Die Machtarroganz und Präpotenz, die dieser schwarze Bürgermeister hier an den Tag legt, ist eine Frechheit und eines obersten Gemeindevertreters unwürdig. In Summe ein handfester Skandal", so Dorner, der sich weitere Schritte vorbehalten will.

Bürgermeister erklärt Brief

In der Nationalrats-Wahlordnung selbst ist das Ganze schwammig geregelt (siehe unten), tatsächlich ist das Angeloben am Wahltag in der Praxis aber möglich. Bürgermeister Haupt erklärt gegenüber "Heute": "Grundsätzlich geht das. Der Brief, der übrigens nicht nur an den FPÖ-Beisitzer, sondern auch an meine eigenen Leute von der ÖVP in derselben Form ergangen ist, war vielleicht etwas zu scharf formuliert. Wir schließen niemanden aus, der sich vorab nicht angeloben lässt."

Haupt geht es aber vor allem darum, Fehler am Wahltag zu verhindern. "Da sind ohnehin schon alle nervös. Wenn dann einzelne Wahlbeisitzer nicht angelobt sind und auch vor Ort darauf vergessen wird, ist das Chaos nach der Wahl perfekt. Wir wollen das einfach vorher erledigen. Mittlerweile haben es auch schon so gut wie alle Wahlbeisitzer geschafft, sich angeloben zu lassen. Das dauert ein paar Sekunden", erklärt Haupt.

Die entsprechende Passage in der Nationalrats-Wahlordnung:

"Spätestens am einundzwanzigsten Tag nach dem Stichtag haben die (...) Wahlbehörden ihre konstituierende Sitzung abzuhalten. In dieser Sitzung haben die Beisitzer und Ersatzbeisitzer vor Antritt ihres Amtes ihre strenge Unparteilichkeit und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Vorsitzenden mit Handschlag zu geloben. Das gleiche Gelöbnis haben auch Beisitzer und Ersatzbeisitzer abzulegen, die nach der konstituierenden Sitzung in die Wahlbehörde berufen werden." Der Stichtag für die Wahl war am 9. Juli.