Österreich
Fotograf drohen 3.000 € Strafe für Bilder im Freien
Ein Wiener Fotograf wollte im Freien und mit ausreichend Sicherheitsabstand Portraitfotos seiner Kunden machen. Die Innung riet ihm aber davon ab, es könnten 3.000 Euro Strafe drohen.
Hochzeiten, Landschaften und Architektur dürfen von Fotografen aufgenommen werden. Für alle anderen Profis wie Richard Schuster gilt die Corona-Verordnung, dass derzeit "keine Passfotos oder Bewerbungsbilder im Kundenbereich oder Studio gemacht werden".
Schuster besitzt zwei Studios in Wien, eines davon im ersten Bezirk gegenüber der Staatsoper neben einem Arkadenhof. "Hier würden sich ganz leicht zwei Meter Abstand zu den Kunden halten lassen, außerdem wären wir im Freien, was gesundheitlich unbedenklicher ist als drinnen." Schuster spannte im Hof eine weiße Leinwand zwischen zwei Säulen auf und wollte beim Fotografieren eine Maske tragen.
Dennoch riet ihm die Innung dringend von der Idee ab: "Ich müsste 3.000 Euro Strafe zahlen, wenn mich jemand dabei sieht und anzeigt", ärgert er sich, "es ist machbar, aber verboten." Diese Erfahrung musste eine große Fotogeschäfte-Kette bereits machen.
Was Schuster zusätzlich wundert: "Das Anfertigen von Passbildern in Automaten ist aber die ganze Zeit möglich, unter viel schlechteren Hygiene-Bedingungen. Denn wer desinfiziert das dort nach jedem Besucher?", fragt er sich zu Recht.
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