Coronavirus
Fix! Lockdown für Ungeimpfte in Österreich verlängert
Der Hauptausschuss hat am Montag die neuen Corona-Maßnahmen sowie die Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte abgesegnet.
Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ hat der Hauptausschuss die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit neuen Corona-Maßnahmen genehmigt. Die Maskenpflicht im Freien und die 2G-Kontrollen im Handel etwa gelten somit ab 11. Jänner und sind vorerst bis 20. Jänner befristet. Auch der Lockdown für Ungeimpfte und weitere Bestimmungen der Verordnung werden erneut bis 20. Jänner verlängert.
Justizministerin Alma Zadić, die Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein vertrat, betonte, dass die Omikron-Variante die Sichtweise auf das Corona-Virus verändern werde. Es seien höhere Infektionszahlen zu erwarten, als wir es uns je ausmalen hätten können. Gleichzeitig würden die Auswirkungen geringer sein. Dennoch bleibe man vorsichtig. Mit den geltenden strengen Maßnahmen sei Österreich bereits gut aufgestellt. Der Lockdown für Ungeimpfte werde verlängert, hinzu komme nun etwa die Maskenpflicht im Freien. Es gelte nun, noch mehr Unentschlossene von der Impfung zu überzeugen, so Zadić.
Sobotka spricht Klartext
Dass der Gesundheitsminister nicht selbst im Ausschuss anwesend war, sorgte für Diskussion unter den Abgeordneten. Nurten Yılmaz (SPÖ) mutmaßte, der Gesundheitsminister zähle nach den neuen Quarantäneregeln nicht mehr als Kontaktperson und könne sich daher nicht das Privileg herausnehmen, sich in "Privat-Quarantäne" zu begeben. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) hingegen zeigte sich überzeugt, dass für Mückstein noch die alten Regeln gelten müssten und er daher einen Absonderungsbescheid erhalten haben müsse.
Auch Jörg Leichtfried (SPÖ) erkundigte sich nach dem Status des Gesundheitsministers. Nationalratspräsident und Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) stellte klar, dass aufgrund des Zeitpunkts der Infektion des Bundeskanzlers für Mückstein noch die alte Rechtslage gelte. Er habe allerdings bislang noch keinen Absonderungsbescheid erhalten und sich deshalb in freiwillige Selbstisolation begeben. Dass Absonderungsbescheide verzögert ausgestellt würden, sei leider immer wieder der Fall, so Sobotka.
Maskenpflicht im Freien
Eine FFP2-Maske ist künftig an öffentlichen Orten auch im Freien zu tragen, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Das schreibt die im Hauptausschuss genehmigte Verordnung vor. Die Maskenpflicht gilt nicht bei Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. engen Bezugspersonen sowie dann, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nur kurzzeitig unterschritten wird.
Ein Beamter aus dem Gesundheitsministerium erläuterte, dass unter einer kurzzeitigen Unterschreitung des Mindestabstands jene Fälle verstanden würden, bei denen Menschen etwa am Gehsteig aneinander vorbeigingen, ohne zu verweilen und miteinander zu interagieren. Im privaten Wohnbereich gelte seiner Auslegung nach auch bei der Maskenpflicht eine Ausnahme. Er kündigte jedoch an, diese Frage noch einmal intern zu prüfen. Zur Grundlage für den Mindestabstand führte ein anderer Beamter aus dem Ministerium aus, dass es sich um keine Zentimeterfragen handle, sondern dass der Abstand lieber größer als kleiner gewählt werden solle. Nikolaus Scherak (NEOS) sah darin aber ein Problem in der Praxis. Wenn die Exekutive Strafen verhänge, sei es sehr wohl eine Frage von Zentimetern.
2G-Nachweis ab 11. Jänner
Ebenfalls in der Novelle der Verordnung geregelt ist, dass der 2G-Nachweis ab 11. Jänner im Handel und in Dienstleistungsbetrieben beim Eingang bzw. spätestens beim Bezahlen der Ware oder der Dienstleistung kontrolliert werden muss. Zuständig dafür sind die Betreiber.
Die Ausgangsbeschränkungen für Menschen ohne 2G-Nachweis seien aufgrund des nach wie vor drohenden Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung notwendig, heißt es in der Begründung. Die Kontaktreduktion sei zur Aufrechterhaltung der bundesweiten Spitalsversorgung weiterhin unerlässlich.