Politik
Fix! Geimpfte ersparen sich ab 19. Mai Corona-Test
Es ist beschlossene Sache! Nach den Öffnungen am 19. Mai werden geimpfte Personen keine Zugangstests mehr benötigen.
Geimpfte werden schon demnächst Genesenen und Getesteten gleichgestellt. Durch die Zustimmung der SPÖ zu den von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen im COVID-19-Maßnahmen- sowie im Epidemiegesetz im Gesundheitsausschuss werden sich geimpfte Personen im Hinblick auf die ab 19. Mai geplanten Öffnungsschritte Eintrittstests wie etwa für den Besuch von Lokalen, von Kultur- und Sportveranstaltungen sowie beim Friseur ersparen. Zusätzlich kann es per Verordnung zu einer erweiterten Testpflicht an Arbeitsorten kommen.
Voraussetzung dafür ist, dass wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts zu anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit Corona besteht, also zum Beispiel auch in Büros. Der Arbeitgeber muss dabei die Durchführung der Tests vor Ort oder außerhalb wie z.B. in Teststraßen ermöglichen. Die Möglichkeit, alternativ eine FFP2-Maske tragen zu können, entfällt. Details bezüglich Art der Tests, Gültigkeitsdauer etc. sind im Rahmen einer Verordnung festzulegen. Abhängig von den wissenschaftlichen Entwicklungen können auch SARS-CoV2-Tests zur Eigenanwendung berücksichtigt werden, heißt es in den Erläuterungen.
Zehn Gratis-Antigentests pro Monat
Außerdem können die Apotheken ab 1. Juni an jeden Versicherten zehn Gratis-Antigentests pro Monat - statt wie bisher fünf Stück - ausgeben. Auch die Möglichkeit zur Durchführung von COVID-19-Tests in den Apotheken wird bis 31. August verlängert. Ein dazu eingebrachter Antrag der Regierungsparteien, der vier Sozialversicherungsgesetze abändert, wurde einstimmig angenommen.
Die Gleichstellung von Geimpften, Getesteten und Genesenen, die auch eine Voraussetzung für den von den Regierungsfraktionen angekündigten "Grünen Pass" darstellt, wurde eigentlich schon vor einigen Wochen im Rahmen eines Gesetzespakets im Nationalrat beschlossen. Danach scheiterte sie aber an den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat. Aufgrund der von der Opposition verursachten Blockade in der Länderkammer, die sich vor allem gegen andere Teile der Novellen richtete (Grundrechtseinschränkungen, mangelnder Datenschutz etc.) hätten die vorliegenden Änderungen frühestens erst nach Ablauf der 8-Wochen-Frist am 21. Mai 2021 in Kraft treten können.
Änderungen treten am 19. Mai in Kraft
Nicht vorgezogen wurden jedoch andere Bestimmungen, die aufgrund der fehlenden Zustimmung durch die Opposition noch immer blockiert sind. Dazu gehören u.a. die im Epidemiegesetz unter dem Titel "Greencheck" vorgesehene elektronische Anwendung zum Zweck der Vorlage und Überprüfung von Testnachweisen, die Ergänzung des Testergebnisses um einen QR-Code durch das sogenannte EPI-Service, die Verknüpfung diverser Gesundheitsdaten aus verschiedenen Registern oder die Regelung für Zusammenkünfte und damit zusammenhängende Strafbestimmungen.
Die Gesetzesänderungen, die am 19. Mai in Kraft treten sollen, stehen noch am Montag auf der Tagesordnung der Sondersitzung des Nationalrats.