Coronavirus
An diesem Tag fällt Maskenpflicht in Österreich
Die Bundesregierung plant das Aus sämtlicher Corona-Maßnahmen in Österreich mit 30. Juni 2023! Bereits Ende April fällt aber die Maskenpflicht.
Die Bundesregierung will bis Ende Juni sämtliche Corona-Krisenmaßnahmen beenden. Impfungen, Tests und Medikamente sollen bis dahin in die regulären Strukturen des österreichischen Gesundheitssystems integriert werden. Corona wird dann auch keine meldepflichtige Krankheit mehr sein. Das hat der Ministerrat heute beschlossen. Bereits Ende April ist das Ende der Maskenpflicht in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen geplant. Die hohe Immunität in der Bevölkerung und die Verfügbarkeit von COVID-19-Medikamenten lasse diesen Schritt zu, betonten Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler im Pressefoyer nach dem Ministerrat.
"Das Corona-Virus wird bleiben und wir bereiten uns darauf vor, langfristig damit zu leben", sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch im Pressefoyer nach dem Ministerrat. "Die Vorbereitungen dafür laufen bereits seit Monaten, nun können wir einen konkreten Fahrplan vorlegen. Wir kommen raus aus dem Krisenmodus und starten in den Normalbetrieb", so Gesundheitsminister Rauch. "Endlich können wir die Krisenmaßnahmen zurücknehmen", zeigt sich Verfassungsministerin Edtstadler erleichtert.
Internationale Entwicklung entspannt
Laut ECDC, der WHO und namhaften Experten ist nicht damit zu rechnen, dass es zu einer deutlichen Verschärfung der aktuellen Corona-Situation oder zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt. Begründet wird dies vor allem mit der hohen Immunität der Bevölkerung: 75 Prozent der Menschen in Österreich haben mindestens eine Impfung erhalten, viele haben zudem bereits mindestens eine Infektion durchgemacht.
Aufgrund dieser Entwicklung der pandemischen Lage haben viele Länder ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie bereits aufgehoben, etwa Frankreich und die Schweiz. In Deutschland ist ein Ende der Maßnahmen am 7. April geplant.
Umfassende Vorbereitungen nötig
Das Ende der Krisenmaßnahmen bedarf umfassender legistischer und organisatorischer Vorbereitungen. Dazu gehören unter anderem die Aufhebung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und aller auf COVID-19 bezogenen Verordnungen sowie Änderungen im Epidemiegesetz und an der Verordnung für meldepflichtige Krankheiten. Ende Juni soll SARS-CoV-2 dann als meldepflichtige Krankheit wegfallen.
Die bestehende COVID-19-Basismaßnahmenverordnung soll bis 30. April verlängert werden und dann wegfallen. Bis dahin bleibt die Maskenpflicht in sogenannten „vulnerablen” Bereichen aufrecht, also beispielsweise in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen. Auch die Risikogruppenfreistellungsverordnung gilt noch bis Ende April. Sie ermöglicht, dass Personen vom Dienst freigestellt werden können, die nicht im Homeoffice arbeiten können und für die es keine Möglichkeit zum Schutz am Arbeitsplatz gibt.
Gespräche mit Ländern und Sozialversicherung
Um Impfungen, Tests und die Abgabe von COVID-19-Medikamenten in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems zu überführen, sind Gespräche mit den Bundesländern und der Sozialversicherung nötig. Medikamente werden in Österreich von der Sozialversicherung bezahlt. Bei Impfungen wird in der Regel eine Kostenteilung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen vereinbart.
Ziel von Gesundheitsminister Rauch ist jedenfalls, dass die Impfung und die Medikamente kostenlos bleiben. Auch die Tests sollen für Menschen mit Symptomen wie bisher kostenlos zur Verfügung stehen.
Für weitere Entwicklung gut gerüstet
Auch nach dem Ende der Corona-Meldepflicht wird es in Österreich einen genauen Überblick über den Verlauf der Pandemie geben. Österreich setzt dabei auf einen Mix aus der Auswertung des Abwassers aus Kläranlagen und der Analyse von PCR-Proben und liegt damit im Europäischen Spitzenfeld. Das Abwassermonitoring wurde vom Gesundheitsministerium so ausgebaut, dass deutlich mehr als die Hälfte der Österreichischen Bevölkerung abgedeckt wird. Bei PCR-Proben führt Österreich künftig mindestens 1500 Ganzgenom-Sequenzierungen pro Woche durch und erfüllt damit die Empfehlung der europäischen Behörden. Bei Bedarf kann die Zahl der Sequenzierungen auch jederzeit weiter erhöht werden.
Parallel arbeitet das Gesundheitsministerium bereits an einer grundlegenden Neufassung des Epidemiegesetzes und an einem Pandemieplan. Das aktuelle Epidemiegesetz stammt in seiner Urfassung aus dem Jahr 1913 und bereitete in der praktischen Umsetzung zahlreiche Schwierigkeiten. Auch der Rechnungshof hat bereits empfohlen, das Epidemiegesetz grundlegend zu überarbeiten. Gesundheitsminister Rauch ist es wichtig, dabei alle betroffenen Interessensgruppen einzubinden. Das soll jedenfalls 2023 erfolgen. Ziel ist, den Entwurf für ein neues Epidemiegesetz noch in dieser Legislaturperiode in Begutachtung zu schicken.
Schneller - nämlich noch heuer - soll ein "Pandemieplan" vorliegen. Dieser soll quasi ein "Handbuch" für den Umgang mit den verschiedenen Phasen einer Pandemie darstellen. Ein Entwurf für ein neues "Krisensicherheitsgesetz" ist derzeit bereits in Begutachtung.
Bewährte Regelungen werden in das Dauerrecht übernommen
Verfassungsministerin Edtstadler hob bei der Pressekonferenz hervor, dass bewährte Regelungen der Pandemiebekämpfung in das Dauerrecht übernommen werden sollen. Auch dazu werden nach Durchführung eines vorparlamentarischen Begutachtungsverfahrens dem Nationalrat zeitnah entsprechende Regierungsvorlagen übermittelt.
"Das Corona-Virus wird bleiben. Wir bereiten uns darauf vor, langfristig damit zu leben. Die Entwicklung der Pandemie lässt ein Ende der Krisenmaßnahmen in den kommenden Monaten zu, wie das auch viele andere Staaten planen. Vor allem dank der Impfung haben wir in Österreich eine hohe Immunität erreicht. Bis Ende Juni können wir daher Impfungen, Tests und die Abgabe von COVID-19-Medikamenten in die regulären Strukturen unseres Gesundheitssystems überführen. Wir kommen raus aus dem Krisenmodus und starten in den Normalbetrieb", erklärt Gesundheitsminister Johannes Rauch.
"Können Kapitel nun schließen"
Und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler ergänzt: "Die Corona-Pandemie hat Österreich vor eine der größten Bewährungsproben in der 2. Republik gestellt. Die Entbehrungen haben uns in vielen Bereichen an unsere medizinischen, politischen und gesellschaftlichen Grenzen gebracht. Es ist klar: Wir werden aus dieser herausfordernden Zeit noch einiges aufarbeiten müssen. Mit dem Beschluss legen wir einen klaren Fahrplan zum Ende der Pandemie fest. Bis Ende Juni sollen Gesetze und Verordnungen aufgehoben werden, die sich auf die Bekämpfung der Pandemie beziehen. Gleichzeitig werden Regelungen, die sich bewährt haben, in das Dauerrecht übernommen. Ich bin froh, dass wir dieses Kapitel nun schließen können."