Coronavirus

Fix! Ab 1. November gilt die 3G-Pflicht auch im Büro

Es ist fix. Ab 1. November gilt in Österreich die 3G-Pflicht auch am Arbeitsplatz. Die entsprechenden Regeln wurden am Mittwoch präsentiert. 

Michael Rauhofer-Redl
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Je mehr Zeit man in einem geschlossenen Raum miteinander verbringt, desto höher ist das Ansteckungsrisiko.
Je mehr Zeit man in einem geschlossenen Raum miteinander verbringt, desto höher ist das Ansteckungsrisiko.
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Beginnend mit 01. November ist am Arbeitsplatz ein 3G-Nachweis zu erbringen. Wenn am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, braucht es gemäß der 3. Corona-Maßnahmenverordnung künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Dies gilt somit für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen – z.B. im Büro oder in der Kantine –, nicht aber etwa für LKW-Fahrer, die alleine in ihrem Fahrzeug sitzen.

Das Modell präsentierten Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Mittwoch gemeinsam im Zuge des Pressefoyers nach dem Ministerrat. Dabei soll es eine Übergangsfrist bis zum 14. November geben. Wer in diesen 14 Tagen den 3G-Nachweis nicht erbringt, darf seinen Arbeitsplatz dennoch betreten, muss allerdings den ganzen Tag eine FFP2-Maske tragen. Ab dem 15.11.2021 muss dann jedenfalls ein 3G-Nachweis erbracht werden. Sowohl Mückstein als auch Kocher betonten die Wichtigkeit des Arbeitnehmerschutzes und dankten den Sozialpartnern für die Kooperation in den Verhandlungen zu den nun vereinbarten Regeln. 

"Stichenprobenartige Kontrollen"

Die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie. Sie sorgt für besseren Schutz dort, wo die Menschen täglich hinmüssen und einen großen Teil ihres Tages verbringen und sie schafft darüber hinaus zusätzliche Planungs- und Rechtssicherheit für die Arbeitgeber. Wo eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus gut überwacht und so frühzeitig unterbunden werden kann, können Betriebsschließungen besser verhindert werden“, erklärt der Gesundheitsminister.

"Mir als Arbeitsminister ist vor allem der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ein Anliegen. Wir haben uns daher auf eine für die Unternehmen praxistaugliche 3G-Regelung geeinigt, die gleichzeitig den gesundheitlichen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherstellt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben in Zukunft stichprobenartig die Einhaltung eines 3G-Nachweises an Arbeitsorten, in denen der physische Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, zu überprüfen“, ergänzt der Arbeitsminister.

Solidarität mit Schülern

Mückstein begründete den Schritt bei der Präsentation auch mit dem Fairnessgedanken. Dieser Schritt sei auch aus Solidarität gegenüber Schülern wichtig, die sich in großer Zahl noch nicht mit der Schutzimpfung gegen das Coronavirus immunisieren könnten. Für die Kontrollen selbst ist der Arbeitnehmer verantwortlich. Wie diese Kontrollen aussehen, können die Betriebe selbst entscheiden. 

Was die Maskenpflicht anbelangt, gilt künftig: Im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post) brauchen die Kunden nach wie vor eine FFP2-Maske. Genauso wie bisher ist dieser Bereich den Öffis gleichgestellt. Was den nicht lebensnotwendigen Handel betrifft, gilt: 3G oder Maske. 

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