Österreich
Findelkind-Mama: Klarheit erst in ein bis zwei Wochen
Laut Polizei soll es sich der Findelkind-Mama um eine 26-Jährige handeln. Es wird ein DNA-Abgleich gemacht. In rund zwei Wochen soll das Ergebnis feststehen.
Freitag wurde bekannt, dass die Polizei die mutmaßliche Mutter des kleinen Jonathan (Rufnahme der Säuglingsschwestern im Linzer Kuk) telefonisch erreichen konnte. Vorherige Versuche scheiterten. Ermittlungen in der Nachbarschaft in Alt-Lichtenberg haben die Kripo auf eine 26-jährige Frau gebracht.
Zum Inhalt des Gesprächs – also ob sie etwa die Mutterschaft bestätigte – sei nichts bekannt. Was man aber über die Frau weiß, ist, dass sie der Polizei bereits wegen Drogenkonsums bekannt ist.
DNA-Daten Vergleich dauert
Rückblick:
Kurz nach Weihnachten wurde in einem Mehrparteienhaus in Alt-Lichtenberg ein Säugling gefunden. Er wurde vor der Wohnungstür des Ehepaars Johann und Martina D. abgegeben. Seitdem läuft die Suche nach der Kindsmutter des Kleinen. Spuren führten die Ermittler schließlich zum Nachbarhaus.
Deshalb haben die Behörden auch schon DNA-Daten von ihr. Und diese sollen mit der DNA-Probe des Buben verglichen werden. Formell einvernommen werden konnte die Frau bislang noch nicht.
"In ein bis zwei Wochen sollten wir schon mehr wissen", sagte dazu eine Sprecherin der Staatsanwalt Linz am Montag gegenüber "Heute". Dann sollte klar sein, ob die verdächtigte 26-Jährige tatsächlich die Mutter vom kleinen Jonathan ist.
Drogenrückstände im Körper von Jonathan festgestellt
Im Körper des Säuglings wurden bei einer Harnuntersuchung Drogenrückstände im Körper festgestellt.
Alles deutet darauf hin, dass die Mutter des kleinen Jonathan während der Schwangerschaft Drogen konsumiert hat. Wie "Heute" von der Staatsanwaltschaft Linz erfuhr, soll es sich dabei um Rückstände von Crystal Meth und Speed handeln.
Jonathan ist vorerst in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe, kommt dann wohl erstmal zu Krisenpflegeeltern.
Gegen die Frau wird wegen Kindesaussetzung ermittelt. Bei einer Anklage drohen ihr zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.