Politik

FFP2-Maskenpflicht – das sind die neuen harten Regeln

Die neue Corona-Verordnung von Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) liegt vor. "Heute" verrät, was darin steht.

Heute Redaktion
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FFP2-Masken müssen im Handel getragen werden.
FFP2-Masken müssen im Handel getragen werden.
Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

Der Lockdown wird bis einschließlich 7. Februar verlängert, es gibt auch einige Verschärfungen. Die Details hat die Bundesregierung bereits am Sonntag im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet. Rechtsgültig werden die Maßnahmen freilich erst mit der zugehörigen Verordnung. Ein Entwurf der Verordnung für die neuen Lockdown-Regeln liegt nun dem "Kurier" vor.

Das Wichtigste in Kürze

➤ An öffentlichen Orten im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

➤ An öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen gilt ebenfalls ein Abstand von mindestens zwei Metern sowie Maskenpflicht. Achtung: Hier ist keine FFP2-Maske zwingend erforderlich.

➤ In Öffis und dem Handel ist neben dem Mindestabstand eine "FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder Maske mit äquivalentem bzw. höherem Schutzniveau" erforderlich. Ausgenommen von der Abstandsregel ist das Ein- und Aussteigen, wenn es sich nicht vermeiden lässt.

➤ Die neue Abstandsregel gilt auch am Arbeitsplatz. Und: "In geschlossenen Räumen ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen." Es herrscht also keine FFP2-Maskenpflicht.

➤ Die Verordnung sieht verpflichtende wöchentliche Antigen-Tests für Lehrer, Lagerlogistiker und Arbeitnehmer mit Kundenkontakt vor. Andernfalls dürfen sie den Arbeitsplatz nicht betreten.

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