Coronavirus
So unterscheiden sich FFP2-Masken von anderen MNS
Ab 25. Jänner gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Handel und den Öffis. Doch wie unterscheiden sich diese eigentlich von anderen Masken?
FFP2-Masken sind ab Montag, 25. Jänner, im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht! Wie teuer diese genau sein werden, steht derzeit noch nicht genau fest. Handelsobmann Rainer Trefelik von der Wirtschaftskammer geht im Ö1-Morgenjournal aber davon aus, dass diese zwischen 50 Cent und einen Euro im Supermarkt zum Verkauf angeboten werden dürften.
Die FFP2-Masken gelten dabei als wirksameres Mittel zum Schutz gegen das Coronavirus als etwa Stoff- oder OP-Masken. Doch was unterscheidet diese eigentlich von anderen Masken. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung besteht oftmals aus unterschiedlichen Materialien und liegen nicht dicht am Gesicht an.
Eine richtig angelegte FFP2-Maske schließt im Gegensatz aber dicht am Gesicht ab. Außerdem filtert sie die Luft besser als gewöhnliche Hygienemasken. Diese sind oft an den Seiten offen, halten beim Ausatmen die Partikel zwar zurück, beim Einatmen sind sie aber deutlich weniger effektiv.
FFP2-Masken schützt Träger und andere Personen
Laut der Gesellschaft für Aerosolforschung halten einfache Mund-Nasen-Bedeckungen kleinere Partikel auch nicht so gut ab und sind demnach für den Selbstschutz kaum geeignet. FFP2-Masken sind hingegen dichter, liegen eng am Gesicht an und schützen sowohl den Träger als auch andere Personen besser vor einer Infektion.
Zudem sind Alltagsmasken auch für das Auffangen von Tröpfen und Bremsen der Ausatemluft geeignet, ihre Filterleistung hängt aber auch stark von den verwendeten Stoffen ab. In den FFP2-Masken sind Vliese verarbeitet die im Vergleich zu gewöhnlichen MNS einen effektiven Schutz gegen Aerosole bieten, berichtet netdoktor.at.
FFP2-Masken bieten aber keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Alle bisherige Maßnahmen der Regierung (Abstand halten, regelmäßig Händewaschen etc.) sollten daher auch weiterhin unbedingt befolgt werden, um das Risiko einer Ansteckung auf ein Minimum zu sinken, heißt es in dem Bericht weiter.
Übrigens: Nicht alle Personen müssen ab 25. Jänner in Geschäften und in den Öffis eine FFP2-Maske tragen, es gibt nämlich auch Ausnahmen. Dazu zählen unter anderem schwangere Frauen, Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Diese müssen aber ein Attest mitführen.
Alle Infos zum Thema FFP2-Masken und Coronavirus findest du auch auf netdoktor.at.