Österreich
Feuerwehr muss für Schaden an Unfallwrack blechen
Eine Versicherung stellte einer Freiwilligen Feuerwehr eine Forderung nach Schadenersatz zu. Die Helfer sollen bei ihrem Einsatz ein Totalschaden-Wrack beschädigt haben.
Droht den österreichischen Feuerwehren eine Klageflut? "Wenn dieser Fall Schule macht, ist es mit der Freiwilligkeit bald vorbei", zeichnet Rechtsberater des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes Klaus Nagele ein düsteres Bild der Zukunft. Gegenüber der "Kleinen Zeitung" schildert er einen Fall, der in seiner gesamten Funktionszeit (bisher) einzigartig blieb.
Eine Freiwillige Feuerwehr war nach einem schweren Verkehrsunfall auf einer viel befahrenen Straße alarmiert worden. Die Einsatzkräfte bargen das Wrack und sammelten die auf der Fahrbahn verstreuten Einzelteile ein. Diese warfen sie anschließend ins Innere des zerstörten Wagens – das sei gängige Praxis bei den Kärntner Wehren. Zudem habe alles nach einem Totalschaden ausgesehen.
Dieser wurde auch von einem Sachverständigen der Autoversicherung attestiert. Allerdings machte er die Freiwilligen dafür verantwortlich. Es sei erst ein Totalschaden geworden, als die Einsatzkräfte mit Wrackteilen die Ledersitze beschädigt hatten. Diese sollen den eigentlichen Crash demnach heil überstanden haben. Es kam wie es kommen musste: Die Versicherung schickte der Wehr eine Zahlungsaufforderung. 4.000 Euro sollten die Kameraden blechen.
„"Helfende Hände, die unbezahlte Arbeit leisten, sind [...] nicht mehr gefragt."“
Zum Glück sprang laut "Kleine Zeitung" die Haftpflichtversicherung der Gemeinde ein. Für Nagele, der selbst Anwalt und langjähriger Feuerwehrler in Ossiach ist, gibt es nur eine logische Konsequenz: "Ich bin Zugskommandant. Wir haben mit meinen Kameraden unserer Feuerwehr beschlossen, künftig keine Wrackteile mehr anzugreifen und diese Arbeit nur noch konzessionierten Abschleppunternehmen zu überlassen", wird der Kärntner zitiert. Verbittert fügt er hinzu: "Helfende Hände, die unbezahlte Arbeit leisten, sind in einigen Bereichen, in denen es offenbar nur noch ums Geld geht, nicht mehr gefragt."
Die Haftung von Feuerwehrangehörigen sei dem Bericht zufolge im Kärntner Landesfeuerwehrverband immer öfter Thema. Laut Ausbildungsleiter Klaus Tschabuschnig werden bei Lehrgängen und Fortbildungskursen in der Feuerwehrschule alle möglichen Szenarien durchgespielt, bei denen die Freiwilligen in die Pflicht genommen werden könnten. Gerade beim Haupteinsatzgebiet, der Brandbekämpfung, seien Schäden durch Löschwasser ein mögliches Feld für Haftungsfragen.
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