Österreich

Festnahmen durch "U-Bahn-Securitys" rechtens

Sicherheits-Mitarbeiter der Wiener Linien dürfen Personen festnehmen bis die Polizei eintrifft. Das gibt das Eisenbahngesetz her.

Heute Redaktion
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Die Wiener Linien stocken die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sicherheitsdienst von 90 auf 120 Personen auf. Zusätzlich werden 800.000 Euro in die Videoüberwachung investiert, um die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen. Schon jetzt kommen mehr als 13.000 Kameras in Zügen und Bahnhöfen zur Anwendung.

Dass die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes über weitreichende Befugnisse verfügen, dürfte nur den wenigsten bekannt sein. Wie die ORF-Sendung Wien Heute nun aufdeckte, dürfen die "U-Bahn-Securitys" sogar die Festnahme aussprechen.

Polizei muss verständigt werden

Möglich macht dies das Eisenbahngesetz. Wird darauf bezogen eine Festnahme ausgesprochen, muss allerdings als nächster Schritt die Polizei hinzugerufen werden. Die Securitys sind vereidigte Eisenbahnaufsichtsorgane mit speziellen Rechten.

Mögliche Gründe für eine von den Sicherheitsleuten ausgesprochene Festnahme sind etwa aggressives Verhalten, das Versperren von Fluchtwegen, das permanente Übertreten der gelben Sicherheitslinie oder die bewusste unsachgemäße Verwendung des Notstopp-Schalters.

Die Mitarbeiter sind auch befugt die Identität festzustellen, sie dürfen einen Verdächtigen auch unter Anwendung von speziellen Handgriffen vom Bahnsteig wegbefördern. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sind auch entsprechend gut ausgerüstet. Zum Repertoire gehören Pfefferspray, Bodycams und stichsichere Westen.

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