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Familie schickt 5 Mal Unterlagen – MA35 lehnt Pass ab

Obwohl Noah G. die geforderten Papiere mehrmals an die MA 35 geschickt hat, wurde der Antrag von der Behörde "wegen fehlender Unterlagen" abgewiesen.

Rhea Schlager
Die Frau und die jüngere Tochter haben eine Absage von der Behörde bekommen.
Die Frau und die jüngere Tochter haben eine Absage von der Behörde bekommen.
Bild: Fotolia.com

Um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen gewisse Auflagen erfüllt werden. Doch laut Noah G., dessen Frau und Tochter immer noch auf einen positiven Bescheid warten, reicht das alleine nicht. "Wir haben alles getan, was verlangt wird, und dennoch haben wir eine Absage bekommen", ärgert sich der Familienvater im "Heute"-Gespräch.

Fehlende Unterlagen mehrmals übermittelt

Sowohl er als auch die ältere Tochter sollen bereits über die Staatsbürgerschaft verfügen. "Meine Frau und die jüngere Tochter warten aber schon seit acht Monaten auf eine positive Rückmeldung", so Noah G. weiter. Alle Voraussetzungen seien erfüllt, betont er, nur hätten noch einige Unterlagen gefehlt, die von ihm aber bereits im März übermittelt wurden.

"Trotz mehrerer Anfragen, ob sonst noch etwas fehlen würde, habe ich keine Rückmeldung von der MA 35 erhalten", erklärt der Wiener. "Deshalb hab ich auch mehrmals die geforderten Unterlagen nachgeschickt und um Rückmeldung gebeten. Telefonisch konnten wir nämlich leider niemanden erreichen."

E-Mails nicht beantwortet

Als die Familie im Mai einen Brief von der Behörde, mit der Bitte die fehlenden Unterlagen zu übermitteln, erhält, sollen Noah G. und seine Frau insgesamt nochmal fünf Mal die Papiere zugeschickt haben. "Anfang Juni haben wir dann plötzlich einen Brief bekommen, dass unser Antrag abgewiesen wurde", ärgert sich der Mann. "Begründet wurde die Ablehnung damit, dass die fehlenden Unterlagen nicht mehr nachgereicht worden seien, was jedoch nicht stimmt."

Laut Noah G. soll, trotz mehrerer Beschwerden, die er an die Sachbearbeiterin, die Beschwerdestelle und die Leitung der MA 35 geschrieben haben soll, bloß die Rückmeldung gekommen sein, dass der negative Bescheid bereits übermittelt wurde. "Ich hab meine Staatsbürgerschaft selbst erst nach dreieinhalb Jahren erhalten, aber die Abweisung meiner Frau und Tochter dauerte bloß drei Monate", wundert er sich. "Das empfinde ich als sehr seltsam."

Verfahren elektronisch geführt

"Bereits bei der Antragstellung im Februar wurde bekanntgegeben, dass wesentliche Unterlagen fehlen (z.B. Scheidungsvergleich erste Ehe des Ehegatten, Zahlungsnachweise in einem laufenden Exekutionsverfahren, Nachweise über den Aufenthalt für verschiedene Zeiträume)", sagt eine Pressesprecherin der MA 35 auf "Heute"-Anfrage .

"Diese Unterlagen wurden im März nochmals angefordert. Wie Herr G. auch schreibt, erging dann am 5.6.2023 der negative Bescheid. Das Verfahren wurde vollständig elektronisch geführt, somit können wir ausschließen, dass Dokumente verloren gegangen sind – vor allem, wenn diese laut Hrn. G. sogar mehrmals der Behörde geschickt wurden."

Und weiter heißt es: "Auf jedem Bescheid weisen wir ordnungsgemäß daraufhin, welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Wir sind lediglich die erste Instanz. Frau L. (Anm.: die Frau von Noah G.) hätte also natürlich eine Bescheidbeschwerde erheben können. Dann wäre der Fall vor dem Verwaltungsgericht nochmals geprüft worden. Nun ist die Frist dafür jedoch leider verstrichen und das Gesetz würde uns nicht erlauben, die Beschwerde noch anzunehmen."

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