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Familienausflug in Wiener Zoo endet mit bitterer Strafe
Ein Niederösterreicher besuchte mit seiner Familie den Tiergarten Schönbrunn in Wien. Er bezahlte mehrere Parkscheine – und wurde dennoch abgestraft.
Eine junge Familie aus Niederösterreich entschloss sich am Montag einen gemeinsamen Ausflug nach Wien zu machen. Philipp packte seine beiden Kinder zusammen und fuhr mit dem Auto zum Tiergarten Schönbrunn. Der 35-Jährige parkte seinen Seat beim Seckendorff-Gudent-Weg, direkt neben dem Friedhof Hietzing. "Wohlwissend, dass die Wiener Stadtregierung das flächendeckende Parkpickerl eingeführt hat, löste ich die entsprechenden Parkscheine über die Handy-App", erzählt er im Gespräch mit "Heute".
Für etwa fünf Stunden entrichtete der Familienvater die geforderte Parkgebühr – mehr als 10 Euro kostete ihn das Vergnügen. "Aufgrund eines kurzen technischen Defekts war es mir unmöglich einen weiteren Parkschein zu buchen", erzählt er weiter. Als er nach dem Zoo-Besuch schließlich die Heimreise antreten wollte, entdeckte er einen Strafzettel an seinem Auto. "Ich stand genau 12 Minuten ohne Parkschein da und das nutzte der Parksheriff schamlos aus", ärgert sich der 35-Jährige im "Heute"-Talk.
"Gierig, scham- und stillos"
Philipp kann die strenge Vorgehensweise nicht nachvollziehen. "Vieles lasse ich über mich ergehen, aber wie gierig-berechnend, scham- und stillos hier mit 'Bundesländlern' und Touristen umgegangen wird, ist einer schönen Stadt wie Wien nicht würdig", wütet er weiter.
Sein Vorschlag: Für den Kauf eines Zoo-Tickets sollten Besucher zwei bis drei Stunden gratis Parken dürfen. Es wäre zudem ein weiterer fairer Zugang schlichtweg etwas Nachsicht zu haben. "Sich an Leuten, die fair ihr Geld bezahlen und in Zeiten wie diesen auch nicht zu viel davon haben, in solch einer Art zu bereichern, ist niederträchtig", so der Familienvater. Der Nachmittag in der Hauptstadt kostete Philipp schließlich mehr als 100 Euro. Für ihn wars das also erstmal mit Ausflügen nach Wien.
Recht auf Einspruch
Eine Sprecherin der MA67 verwies auf "Heute"-Anfrage auf die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice. "Dort kann auf solche Fälle einzeln eingegangen und rechtliche Auskünfte erteilt werden", heißt es. Weiters merkte die Sprecherin an, dass die Möglichkeit besteht, einen Einspruch gegen eine Strafverfügung zu erheben. Daraufhin wird das ordentliche Verfahren samt Ermittlungsverfahren eingeleitet. "Im Zuge dieses wird der unklare Sachverhalt aufgeklärt."