Oberösterreich
Familie soll eigenes Haus abreißen – Kampf geht weiter
Neue Hoffnung für jene Familie, die ihr eigenes Haus abreißen soll. Die Besitzer bekämpfen das letzte Urteil nun am Verwaltungsgerichtshof in Wien.
Seit vorigem Sommer kämpft eine Familie in Enzenkirchen (Bezirk Schärding) gegen den Abriss des eigenen Hauses, der Doppelgarage und der Gartenhütte. Stein des Anstoßes: Teile des Gebäudes stehen auf Grünland, für das es keine Baubewilligung gibt, obwohl der Bürgermeister diese damals dennoch erteilt haben soll. Im Juli hatte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich deshalb den Abriss beschlossen.
Ein Jahr gab die Behörde der Familie dafür Zeit. Einer nachträglichen Baubewilligung stimmte man damals nicht zu. "Da diese (Gebäude; Anm. d. Red.) zum Teil im Grünland errichtet wurden, kommt eine nachträgliche Bewilligung nicht in Betracht", hieß es im Sommer.
Bisher steht das Haus aber noch und ist auch weiterhin bewohnt. Grund dafür: Die Besitzer haben nun am Verwaltungsgerichtshof in Wien Revision eingereicht, berichtete die "Kronen Zeitung" kürzlich.
Dieser Revision sei eine aufschiebende Wirkung zuerkannt worden, sagte Amtsleiter Harald Grüneis. Zugrunde liege die verweigerte nachträgliche Baubewilligung durch das Landesverwaltungsgericht. Dieses sei damit nämlich von der bisherigen Rechtsordnung des VwGH abgewichen. Das mache eine Revision zulässig.
Wie es weitergeht, wird nun also in der Bundeshauptstadt entschieden.
Inhaltlich geht es um § 5 der OÖ Bauordnung, demzufolge ein Bauplatz auch eine geringfügige Fläche, die als Grünland gewidmet ist, umfassen kann. Da die Teile des Hauses, die auf Grünland stehen, geringfügige Teile seien, müsse dieser Paragraf angewendet werden, heißt es in der Eingabe an die nächste Instanz.
23 weitere Verdachtsfälle
Seit Dezember 2022 ist bekannt, dass es 23 weitere Fälle geben könnte. Es wird bereits wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen zwei ehemalige Ortschefs und einen Amtsleiter ermittelt, so Alois Ebner, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Ried. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Nach Angaben des Bürgermeisters Christian Gmundner (FPÖ) handelt es sich bei den 23 untersuchten Verdachtsfällen nicht nur um Wohneinheiten. Auch Steinmauern oder Gartenhäuser würden analysiert. Die Liegenschaften sollen jetzt baupolizeilich überprüft werden. "Heute" berichtete.
Ermittlungen laufen seit Juli
Im Fall wird seit Juli 2022 ermittelt. "Der Schlussbericht wird im ersten Quartal 2023 fertig sein", erklärte ein Sprecher der zuständigen Landeskriminalamt-Abteilung Umweltkriminalität gegenüber "Heute". Zur Erinnerung: Ende August hieß es noch, dass der Endbericht im vierten Quartal 2022 präsentiert werde.
Grund: Mitte Jänner gebe es die letzte Einvernahme in einem Verdachtsfall. Wie aus einem jetzt veröffentlichten Ermittlungsbericht hervorgeht, gibt es mittlerweile 23 Verdachtsfälle.
Pfusch am Bau
Apropos Gebäude: In Vöcklabruck war ein Bauträger besonders dreist. Er wollte einen Schaden unter allen Umständen nicht beheben. Schließlich griff die Arbeiterkammer zu härteren Mitteln.