Österreich-News

Falschgeld via Darknet nach Österreich verkauft

Italienische und österreichische Behörde konnten einen Falschgeldhändler sowie Dutzende seiner Abnehmer ausforschen.

Leo Stempfl
Insgesamt gab es in Österreich vier Abnehmer. (Symbolbild)
Insgesamt gab es in Österreich vier Abnehmer. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Ermittlungen in Österreich waren es, die einen international agierenden Falschgeldhändler auffliegen ließen. Er war im Raum Neapel (Italien) ansässig und vertrieb die Blüten über das Darknet. In ganz Europa gab es mehr als 100 Abnehmer. 

Bereits im November 2018 erging an das österreichische Bundeskriminalamt ein Hinweis seitens der italienischen Behörden, dass eine Postsendung mit einer größeren Menge an Falschgeld, das im Darknet bestellt worden sein soll, nach Österreich unterwegs sei.

20 Hausdurchsuchungen

Seitdem ermittelten das Comando Carabinieri Antifalsificazione Monetaria, die Staatsanwaltschaften Neapel Nord und Zentral, die Staatsanwaltschaft Korneuburg und das Bundeskriminalamt mit Unterstützung von Europol in enger internationaler Zusammenarbeit gemeinsam, um den Darknetvendor (Verkäufer) auszuforschen. Dieser soll über mehrere Jahre größere Mengen an Falschgeld im Darknet verkauft und in viele Länder Europas versendet haben.

Bereits im Dezember 2020 kam es zu ersten Hausdurchsuchungen bei drei Verdächtigen in Italien. Am 13. Jänner 2023 wurden acht Festnahmeanordnung vollzogen und weitere 20 Hausdurchsuchungen bei Beschuldigten in Italien durchgeführt, die den Darknet-Account des Verkäufers betrieben haben sollen.

Bis zu zehn Jahre Haft

Mehr als 100 Falschgeldkäufer konnten in ganz Europa ermittelt werden. In Österreich wurden im Zuge der Operation Ermes vier Personen im Alter zwischen 24 und 52 Jahren ausgeforscht und verurteilt, die im Darknet bei diesem Verkäufer Falschgeld bestellten. Bei den Tätern handelt es sich um zwei österreichische und einen montenegrinischen sowie einen ukrainischen Staatsangehörigen.

Durch die hervorragende Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden konnte in allen vier Fällen das Falschgeld bereits auf dem Versandweg abgefangen und sichergestellt werden. In Österreich werden Käufer von Falschgeld im Darknet oder Internet nach dem Delikt des § 232 abs. Strafgesetzbuch (StGB) Geldfälschung angezeigt, das mit einer ein- bis zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist.

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