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Mordfall Leonie: Darum war Afghane (18) legal im Land
In einer Stellungnahme erklären Experten des Innenministeriums nun die komplizierte Abschiebungs-Causa des tatverdächtigen 18-Jährigen im Fall Leonie.
Der verdächtige junge Afghane A., gegen den wegen des mutmaßlichen Mordes an der erst 13-jährigen Leonie in Wien ermittelt wird, stellte im Juli 2015 als unbegleiteter Minderjähriger einen Asylantrag in Österreich. Dieser wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) negativ entschieden, da keine Verfolgung im Heimatland festgestellt werden konnte. Im Oktober 2016 bekam er aber aufgrund seiner Minderjährigekeit subsidiären Schutz im Land.
Nachdem der damals Jugendliche mehrfach straffällig wurde und auch rechtskräftige Verurteilungen vorlagen – "Heute" berichtete – wurde seitens des BFA ein Aberkennungsverfahren eingeleitet und der subsidiäre Schutz im Oktober 2019 auch aberkannt. Doch bereits im November wurde dagegen eine Beschwerde eingebracht – seither ist das letztinstanzliche Urteil in diesem Fall ausständig. Das hatte für die 13-jährige Leonie und deren Angehörigen tragische Folgen.
"Können keine weiteren Maßnahmen setzen"
Der Direktor des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Gernot Maier, betont deshalb: "Die Durchsetzung von Rückkehrentscheidungen bei Straffälligen hat für uns oberste Priorität. Wir haben in diesem Fall rasch reagiert und den Schutzstatus aberkannt. Bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht können wir aber keine weiteren Maßnahmen setzen."
➤Eine Abschiebung wäre also laut BMF zu keinem Zeitpunkt, auch nicht dem 18. Geburtstag des Afghanen am 1.1.2021, möglich gewesen. "Solange das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht offen ist, kann das BFA nicht abschieben. Das Bundesverwaltungsgerichtshof hätte in diesem Fall aber grundsätzlich binnen 3 Monaten entscheiden müssen", so Maier. Das wäre bereits Februar 2020 gewesen.
Gerichtsentscheidung blieb ausständig
Mit 1.1.2021 und der Volljährigkeit wäre bei einer gerichtlichen Entscheidung die Abschiebung noch leichter möglich gewesen. Seit Anfang des Jahres flogen immerhin schon vier Charter-Flüge nach Afghanistan, auf denen der Verdächtige an Bord hätte sein können. Übrigens: Ganze 63 Prozent (!) der Passagiere der Maschinen waren straffällige Afghanen. Insgesamt waren im Zeitraum von Mai 2018 bis Mai 2021 rund 37 Prozent der Abgeschobenen bei uns verurteilt.
Die Kritik, es hätte im tragischen Fall des mutmaßlichen Mädchenmörders früher gehandelt werden müssen, perlt folglich am BFA ab: "Eine Verwaltungsbehörde, wie das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, kann der Entscheidung eines Gerichtes im Rechtsschutzverfahren nicht vorgreifen. Das würde den Grundsätzen der österreichischen Verfassung, wie dem Rechtsschutzprinzip, widersprechen," heißt es abschließend.
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