Österreich
Fall Krems: Ermittler wurden bei Arbeit behindert
Im Landesgericht Korneuburg wurde heute der Prozess gegen den Polizisten, der vorigen August einen 14-jährigen Supermarkteinbrecher erschossen hatte, fortgesetzt. Am Wort waren Ermittler und Gutachter. Dabei kam heraus, dass die Untersuchungen nicht reibungslos abliefen.
Die Ermittler der Sonderkommission, welche die Vorgänge bei der tödlichen Schießerei in dem Kremser Supermarkt aufzuklären hatten, sind bei ihren Untersuchungen behindert worden. Das brachte der zweite Verhandlungstag gegen jenen Polizisten zutage, der den tödlichen Schuss auf den 14-Jährigen abgegeben hatte.
Kein Ansprechpartner
So sollen die ermittelnden Kriminalisten tagelang keinen zuständigen Sachbearbeiter erreicht haben. Dabei wollte die SoKo die vom Anwalt des Angeklagten behauptete Vernehmungsunfähigkeit des Beamten überprüfen lassen. Er wurde erst zwei Tage nach der Schießerei einvernommen. Demgegenüber war der zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alte Komplize des umgekommenen Einbrechers bereits sechs Stunden nach der Tat am Spitalsbett befragt worden. Er selbst hatte einen Durchschuss beider Oberschenkel erlitten.
Kein Staatsanwalt, keine U-Haft
Den ermittelnden Kriminalisten schwebte die Zuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen vor, um den Zustand des Schützen überprüfen zu lassen. Sie überlegten sogar, ob für den unter Tatverdacht stehenden Polizisten nicht die U-Haft angebracht wäre, konnten das aber ebenfalls mit keinem Staatsanwalt besprechen.
Der Prozess wird morgen abgeschlossen. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Polizisten bis zu drei Jahre Haft.