Österreich

Fall Krems abgeschlossen - 8 Monate bedingt für Poli...

Heute Redaktion
Teilen

Der Polizist, der im August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat, ist wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig gesprochen worden. Richter Manfred Hohenecker verhängte dafür acht Monate bedingte Haft. Der 43-Jährige hatte sich zuvor schuldig bekannt.

Zu Beginn des dritten und letzten Prozesstages im Fall Krems gab es einen Knalleffekt: Der angeklagte Polizist hat sich doch schuldig bekannt. "Ich habe überreagiert", sagte er vor Gericht, "es hätte eine andere Möglichkeit gegeben, ich fühle mich schuldig."

Späte Einsicht des Polizisten
Er habe "aus Furcht" geschossen, weil er bei Florian P. zuvor im dunklen Verbindungsgang zum Verkaufsraum eine Gartenharke wahrgenommen hätte, betonte der Angeklagte. In den Rücken habe er den Burschen getroffen, weil dieser im Moment eine Drehbewegung eingeleitet hatte. Der Richter quittierte das späte Geständnis: "Das ist ein guter Zug von Ihnen."

Polizist zahlt auch Verfahrenskosten
Hans-Rainer Rienmüller, der Verteidiger des Polizisten, hatte zuvor auf eine Haftstrafe von unter zwölf Monaten plädiert und auf die schwere der Ausgangslage verwiesen. "Was ist die böse Tat? Ein Einbruch, ein schwerer Einbruch. Das ist unverrückbar. Ich lasse es nicht zu, dass der Angeklagte hier herabgewürdigt wird."

Der Richter verhängte acht Monate bedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Polizist muss zudem die Verfahrenskosten tragen.