Österreich
Fall Kampusch: Polizist bekam 10 Monate bedingt
Der Wiener Polizist, der im Entführungsfall Natascha Kampusch illegale Ermittlungen in einer niederösterreichischen Volksschule durchgeführt hatte, ist am Montag am Wiener Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der mittlerweile suspendierte Beamte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Beamte hatte in den Jahren 2011 und 2012 im Bezirk Mödling versucht, an die DNA eines Mädchens zu gelangen, um zu überprüfen, ob es sich dabei um die leibliche handeln könnte. Mit diesen erhofften neuen Beweisen wollte der 63-Jährige versuchen, weitere Ermittlungen in dem Fall ins Rollen zu bringen, und beweisen, dass dieses Kind ebenfalls von Mittätern von Wolfgang Priklopil sexuell missbraucht worden sei.
Auslöser war Einzeltäter-Theorie
Der Polizist berief sich in seinem Verdacht auf den Kontakt mit dem pensionierten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann Rzeszut, der Mitglied einer vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission, die behördliche Versäumnisse im Fall Kampusch überprüfen sollte, gewesen war und in Interviews an der Einzeltäter-Theorie gezweifelt hatte.
Dritte geschädigt
Der Schöffensenat glaubte dem Polizisten nicht, dass dieser keinen Rechtsbruch in seinen Aktionen sah. Der Versuch, ohne gerichtlichen Auftrag DNA zu beschaffen, war für die Richterin ein "grundrechtsintensiver Eingriff", bei dem Dritte geschädigt wurden. Der Beamte hatte sich überzeugt gezeigt, dass er das darf.
Eigenmächtige Ermittlungen
Das nicht rechtskräftige Urteil begründete die Richterin mit dem bisher tadellosen Lebenswandel des Angeklagten sowie dessen "wesentlichem Beitrag zur Wahrheitsfindung". Auch die gute Absicht, weiteres Licht in den Fall Kampusch zu bringen, nahm sie ihm ab. Der Schuldspruch sei aber auch "generalpräventiv" zu sehen, um weitere Beamte von eigenmächtigen Ermittlungen in solch großen Fällen abzuhalten.
Diskutiert worden war in dem Verfahren auch, ob ein Polizist seinen räumlichen Zuständigkeitsbereich überschreiten darf oder nicht. Das sei gang und gäbe, meinte der Angeklagte. "Dienstrechtliche Vorschriften werden pausenlos übertreten und überbogen", argumentierte auch der Verteidiger des Mannes.
Konkret schuldig gesprochen wurde der Mann aufgrund seiner Recherchen in einer Privatklinik sowie in einer Volksschule, wo sich die Direktorin von Beginn an geweigert hatte, DNA-Proben des Mädchens zu besorgen. Nicht nachweisen konnte man dem Angeklagten den Versuch, einen niederösterreichischen Kollegen dazu zu bewegen, ebenfalls in der Sache tätig zu werden.
Auch in zwei weiteren Anklagepunkten, die nichts mit dem Fall Kampusch zu tun hatten, wurde der Beamte freigesprochen.