Schadenersatz für Wienerin

Fahrgast zog Notbremse, Wiener Linien müssen zahlen

Eine Wienerin wurde bei einer Vollbremsung der U-Bahn verletzt, klagte die Öffi-Betriebe. Der Fall zog sich bis vor den Obersten Gerichtshof.

Thomas Peterthalner
Fahrgast zog Notbremse, Wiener Linien müssen zahlen
Notrufstelle am Bahnsteig der Linie U1.
Wiener Linien/Zinner (Symbolbild)

Die Wiener Linien haften manchmal auch für Dummheiten ihrer Fahrgäste – das stellte nun eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) klar. Ein Unbekannter hatte sich in Wien einen üblen Scherz erlaubt und in einer U-Bahnstation der U6 missbräuchlich den Notstopp gezogen. Ein einfahrender Zug wurde dadurch stark abgebremst. Mehrere Fahrgäste stürzten zu Boden, einer flog auf den Unterschenkel einer Wienerin. Die Frau wurde verletzt und klagte die Wiener Linien auf Schadenersatz.

Öffis in der Defensive

Der Fall ging durch mehrere Instanzen und landete nun vor dem Obersten Gerichtshof. Laut Eisenbahn-Gesetz haften die Öffis nicht für einen Unfall, der durch ein "unabwendbares Ereignis" zu Stande kam, argumentierten die Wiener Linien. Denn nicht die Bremsung sondern der umstürzende Mann hätte die Frau verletzt. Überdies sei die Bremsung missbräuchlich ausgelöst worden.

Gericht: Wiener Linien haften

Schon das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien sahen den Fall anders. Durch das Verhalten des unbekannten Missetäters sei eine "außergewöhnliche Betriebsgefahr" ausgelöst worden – dafür haften die Öffis. Das sei beispielsweise bei einem Selbstmörder nicht anders, auch hier würden die Wiener Linien für verletzte Fahrgäste haften.

Schadenersatz für Wienerin

Das sah nun auch der OGH so. Es mache keinen Unterschied ob die starke Bremsung durch den Lenker oder einen Dritten ausgelöst würde. Wenn ein Fahrgast missbräuchlich den Notstopp auslöst, befreie das die Wiener Linien nicht von der Haftung. Die Verletzung der Frau sei jedenfalls eindeutig durch die Bremsung der U-Bahn ausgelöst worden. Die Wienerin bekam Schadenersatz zugesprochen. Eine Summe wurde nicht genannt. Die Wiener Linien müssen der Frau auch die Kosten des Revisionsverfahrens – 2.072,40 Euro – binnen 14 Tagen ersetzen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass die Wiener Linien für die Verletzungen einer Frau haften müssen, die durch eine missbräuchlich ausgelöste Notbremsung in einer U-Bahn verursacht wurden
    • Trotz der Argumentation der Wiener Linien, dass die Bremsung durch ein "unabwendbares Ereignis" ausgelöst wurde, bestätigte der OGH, dass die Öffis für die daraus resultierende "außergewöhnliche Betriebsgefahr" verantwortlich sind und der Frau Schadenersatz sowie die Kosten des Revisionsverfahrens zahlen müssen
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