Österreich
Fahren erlaubt? Dieses Rad ist nicht von der Stange
Dieses Tandemrad wurde am Urfahrmarktgelände vor der Schiffsanlegestelle gesichtet. Kreativ, aber darf man damit auch fahren? "Heute" hat nachgefragt.
Handwerklich motiviert und dazu auch begabt, scheint der Besitzer dieses selbstgebastelten Tandems zu sein. Ein Fotograf hat "Heute" diesen Schnappschuss geschickt.
Geknipst wurde das Gefährt am Linzer Urfahrmarktgelände vor der Schiffsanlegestelle.
Auf das Erwachsenenfahrrad ein Brettl zu montieren, um es mit dem Kinderrad zu verbinden, ist an und für sich eine sehr kreative Lösung, um sein Kind auf einen Radausflug mitnehmen zu können.
Aber ist das "Do it yourself"-Tandem auch im Straßenverkehr zulässig?
"Nein", sagt Helene Seebacher vom ÖAMTC. Denn selbst die Verwendung einer Tandemstange, die man im Sport und Rad-Geschäft sowie im Internet kaufen kann, ist im öffentlichen Verkehr verboten. Denn sie stellt keine feste Verbindung zwischen zwei Fahrrädern dar und gefährdet die Fahrsicherheit, anders als ein echtes Tandem.
Außerdem, ganz grundsächlich: Sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen, ist laut Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt.
Und wie viel kostet es, wenn man mit einem Tandem erwischt wird?
Das hängt davon ab, wie der jeweilige Beamte die Übertretung der Straßenverkehrsordnung bewertet. Die Geldstrafe würde sich bei einem Tandem nach Einschätzung der Strafabteilung der Polizei Nietzschestraße zwischen 50 und 100 Euro bewegen.
Für den ÖAMTC selbst, reicht die Holzstange zwischen den Rädern allerdings nicht aus, um es als Tandem durchgehen zu lassen.
(cru)