Coronavirus
Jetzt droht neuer Impf-Hammer – auch für Genesene
Wie das Nationale Impfgremium betont, sind für die Corona-Grundimmunisierung drei Stiche nötig. Eine Genesung wird nicht einer Impfung gleichgesetzt.
Für die Grundimmunisierung gegen SARS-CoV-2 sind drei Stiche – zwei initiale Impfungen plus eine weitere nach sechs Monaten – nötig, wie das Nationale Impfgremium (NIG) in seinen aktuellen Anwendungsempfehlungen festhält. Eine Erkrankung zählt also nicht mehr.
Infektion führt zu Verschiebung der Impfung
Durchgemachte Corona-Infektionen führten "lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung dieser Impfungen und zu einer verbesserten Immunitätslage, ersetzen aber keineswegs einzelne Impfungen", heißt es weiter. Begründet wird dies mit der Omikron-Variante.
"Die Infektion mit einer Omikron-Variante hat andere immunologische Eigenschaften als Infektionen mit vorangegangenen Varianten. Deshalb ersetzt eine Infektion keine Impfung in der Grundimmunisierung mehr, und auch neutralisierende Antikörper haben keine Relevanz für die Impfempfehlung. Respiratorische Infektionen hinterlassen keine dauerhafte systemische Immunität", argumentieren die Experten.
Im Fall von "Genesung und danach Impfung" soll die erste der drei Impfungen ab rund vier Wochen nach abgelaufener Infektion erfolgen. Kommt es im Intervall zwischen dem ersten und zweiten Stich zu einer mit PCR-Test bestätigten Infektion, wird die zweite Impfung ab vier Wochen nach Genesung empfohlen, sechs Monate später dann die dritte.
Vierte Impfung auch für Genesene notwendig
Wenn man nach der dritten Impfung erkrankt, ist derzeit keine weitere empfohlen. Es sei aber davon auszugehen, dass auch diese Personen vor den voraussichtlich nächsten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 einen weiteren Stich benötigen werden, so das NIG.