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Experte: Pierers Steuer-Optimierung nicht illegal

Heute Redaktion
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KTM-Chef Stefan Pierer handelte laut einem Experten nach österreichischem Recht.
KTM-Chef Stefan Pierer handelte laut einem Experten nach österreichischem Recht.
Bild: keine Quellenangabe

Stefan Pierer, ÖVP-Großspender und KTM-Chef, soll laut der SPÖ in zwei Jahren unter 3.000 Euro Steuern gezahlt haben – laut einem Experten nicht illegal.

In einer Anfrage behauptet SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer, dass ÖVP-Großspender und KTM-Chef Stefan Pierer 2012 nur 2.779 Euro und im darauffolgenden Jahr 2.642 Euro Steuer bezahlt hätte. Laut Klaus Hübner, dem Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, ist Pierers Vorgehen nicht verboten.

Keine direkte Auszahlung

Pierer lässt sich seine Gage als KTM-Vorstand nicht direkt auszahlen, worauf eine Einkommenssteuer von 55 Prozent stünde, sondern leitet das Geld durch einen Leiharbeitsvertrag in die Pierer Konzerngesellschaft GmbH. Dort wird es mit 25 Prozent Körperschaftssteuer belegt. Wenn Pierer das Geld entnimmt, werden weitere 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer fällig.

Er kann auf das in der Firma gelagerte Geld nicht zugreifen, es aber anlegen. Erträge daraus werden allerdings ebenfalls versteuert. Laut Pierer besteht dieses Modell bereits seit dem Jahr 1998 und wurde vom Bundesfinanzgericht abgesegnet.

Pierer gibt an, 2012 ca. 200.000 Euro und 2013 ca. 300.000 Euro Steuern auf Vorstandsbezüge bezahlt zu haben. Die SPÖ will die Informationen über Pierers Steueroptimierung von einem Informanten erhalten haben.

Für Normalverdiener nicht lohnenswert

Laut Hübner ist ein Konstrukt wie es Pierer verwendet in der Theorie auch für normale Arbeitnehmer möglich, lohnt sich aber nicht. Der Aufwand übersteige die Steuererleichterung, die dadurch entstehen würde. Eine GmbH inklusive Jahresabschlüssen sei vonnöten.

Schelling lässt ermitteln

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat eine Anzeige wegen Verletzung des Amts- und Steuergeheimnisses eingeleitet. Pierers Steuerinformationen hätten nach dem strengen österreichischen Steuergeheimnis nicht weiter gegeben werden dürfen.

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