Coronavirus
Impfpflicht-Strafen – Experte äußert im ORF Bedenken
Die Impfpflicht ist ausgearbeitet und wurden bereits präsentiert. Der darin enthaltene Strafen-Automatismus scheint aber nicht wasserdicht.
Die Impfpflicht ist so gut wie fix und soll mit Februar 2022 in Kraft treten. Der erste türkis-grüne Entwurf ging unter Mitwirken von SPÖ und NEOS sieht dabei auch harte Strafen für Impf-Muffel vor. Ob diese so wie geplant auch wirklich durchgesetzt werden können, zweifelt der Medizinrechtsexperte Karl Stöger Donnerstagnacht in der ZIB2 mit Lou Lorenz-Dittlbacher offen an.
Kritik an Automatismus
An der generellen Impfpflicht gebe es wohl wenig zu rütteln, erklärt der Experte via Teleschaltung aus Graz. Die Regierung habe ihren Entwurf sehr vorsichtig angelegt, das erkennbare Ziel sei klar, Menschen zur Impfung zu bringen und nicht, Menschen zu bestrafen. Dennoch sind alle drei Monate Verwaltungsstrafen für Impfmuffel vorgesehen. Stöger warnt: "Wenn Sie nicht zahlen, dann kann exekutiert werden." Ersparen kann man sich diese nur, wenn man "tätige Reue" zeigt.
Dieser inkludierte Strafen-Automatismus könnte sich aber als Hürde für die Regierungsambitionen erweisen, denn wie der Experte hervorhebt, könnte dieser gegen den Rechtsgrundsatz verstoßen, dass man für ein Delikt nicht öfter als einmal bestraft werden kann.
Kurioserweise würde nach aktuellem Stand auch nach Verhängung der Impfpflicht die 3G-Regel am Arbeitsplatz gelten. "Wenn es zu keinen Änderungen bei den Corona-Gesetz kommt, dann ist es so, dass Sie wenn Sie nicht geimpft sind, weiter am Arbeitsplatz erscheinen können", so Stöger weiter. Seine Einschätzung zum Warum: Ein so erzwungener Jobverlust wäre eine zu schwere und womöglich unverhältnismäßige Sanktion. "Impfpflicht wird mit Verwaltungsstrafen sanktioniert, nicht am Arbeitsplatz. Dazu wären andere Verordnungen notwendig."
ELGA-Irrglaube
Am Ende wechselt ORF-Moderatorin Lorenz-Dittlbacher den Fokus noch auf ein ganz anderes, brandaktuelles Thema: Impfgegner rufen derzeit zur Abmeldung von der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf, um der Impfpflicht zu entgehen. 13.000 Menschen sind diesem Aufruf bereits gefolgt.
Stöger wischt diesen Irrglauben gleich vom Tisch: "Dieser Aufruf führt leider in die Irre! Das Impfregister ist ein eigenes Register, das von ELGA unabhängig ist und auch schon vor der Pandemie so geplant war, dass der Staat stets Einblick und Zugriff erhalten soll, um den Impfstatus der Bevölkerung insgesamt ermitteln zu können. Die Abmeldung von ELGA bringt mich nicht aus dem Impfregister raus."
Gefälligkeitsgutachten
Direkt im Anschluss folgte dann noch Ärztekammer-Chef Thomas Szekeres mit seiner Einschätzung aus medizinischer Sicht: "Wir sind in einer Situation, wo wir mehr Impfungen brauchen, um weitere Lockdowns zu verhindern." Auch einige Ausnahmen von der Impfpflicht wurden Thema, so etwa Schwangere.
Hier erklärte der Mediziner, dass es zwar nicht vorgeschrieben sei, es aber eine Empfehlung zur Impfungen von Schwangeren gebe, "weil man in der Schwangerschaft schwer erkranken kann". Hier solle man als Betroffene aber immer das Beratungsgespräch mit dem Arzt des Vertrauens suchen.
Die Ärztekammer hatte ursprünglich gefordert, dass Ausnahmen zur Impfpflicht nur von Amtsärzten erteilt werden können, um möglichem Missbrauch vorzubeugen. Das hat es zwar nicht in den Gesetzesentwurf geschafft, doch Szekeres hält an einer Zuspitzung fest: "Bei den anderen Ärzten werden wir versuchen, das auf eine Gruppe von Experten einzuschränken. Da sind die Gespräche noch am Laufen", sagt er dazu. "Gefälligkeitsgutachten hoffe ich nicht, dass das vorkommt. Das ist jedenfalls nicht erlaubt."