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Seisenbacher kommt aus Gefängnis frei
Peter Seisenbacher wurde Ende 2019 wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nun soll er freikommen.
Ex-Judoka Peter Seisenbacher könnte laut Medienberichten in den nächsten Tagen womöglich aus dem Gefängnis entlassen werden. Ende 2019 wurde er wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Zwei Drittel der Strafe verbüßt
Der mittlerweile 62-Jährige hat mit kommender Woche zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Damit ist der Zeitpunkt gekommen, an dem sich das zuständige Vollzugsgericht mit seiner bedingten Entlassung auseinandersetzen muss, berichtet die APA.
Das österreichische Strafrecht sieht vor, dass ein Häftling grundsätzlich spätestens nach zwei Dritteln der über ihn verhängten Freiheitsstrafe vorzeitig entlassen wird, es sei denn, so genannte besondere Gründe lassen befürchten, dass er wieder straffällig wird. Peter Seisenbacher verbüßt seine Strafe in der Justizanstalt Graz-Karlau.
Das Prozedere hinsichtlich einer allfälligen bedingten Entlassung ist bereits im Laufen, wie die Sprecherin des Grazer Landesgerichts, Barbara Schwarz, auf APA-Anfrage mitteilte: "Der Akt befindet sich in Bearbeitung. Wir warten noch auf diverse Stellungnahmen. Es wurde auch ein psychologischer Sachverständiger für die Prognose-Begutachtung bestellt."
Das Gutachten wird laut Schwarz Ende Oktober erwartet. Mit der Entscheidung, ob Seisenbacher bedingt entlassen wird, sei "in zwei, drei Wochen" zu rechnen.
Seisenbacher tauchte unter
Die Staatsanwaltschaft Wien hat 2013 Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen aufgenommen. Im Oktober 2016 wurde Anklage gegen Seisenbacher erhoben. Einen angesetzten Gerichtstermin am Wiener Straflandesgericht ließ der Doppel-Olympiasieger platzen, woraufhin das Gericht sofort einen Europäischen Haftbefehl erließ. Am 1. August 2017 wurde Seisenbacher in einer Wohnung in der ukrainischen Hauptstadt Kiew verhaftet. Das ukrainische Justizministerium lehnte aber seine Auslieferung ab, forderte ihn jedoch auf, die Ukraine binnen fünf Tagen zu verlassen.
Seisenbacher tauchte in der Ukraine unter. Erst im September 2019 wurde er beim Grenzübertritt mit einem gefälschten Pass festgenommen. Ende 2019 kam es schließlich zum Prozess, wo er wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Das Oberlandesgericht Wien hat im Juni 2020 die fünfjährige Haftstrafe für Peter Seisenbacher aufgrund des Verfahrensstillstands um zwei Monate auf vier Jahre und zehn Monate reduziert.
Der Olympiasieger von 1984 in Los Angeles, der vier Jahre später in Seoul seinen Titel erfolgreich verteidigte, war nach dem Ende seiner aktiven Karriere für viele ein Idol geblieben. 1996 wurde ihm das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Er gründete in Wien einen eigenen Judo-Verein, wo es zu Missbrauchshandlungen kam. Die Betroffenen waren zwei in den jeweiligen Tatzeiträumen noch unmündige Mädchen.