Wirtschaft
EuGH kippt den Austausch von Fluggastdaten
Der EU-Gerichtshof hat den Austausch von Fluggastdaten zwischen der EU und Kanada verboten. Die Bestimmungen sind nicht mit EU-Grundrechten vereinbar.
Der Europäische Gerichtshof hat das von der EU und Kanada geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten blockiert. Das geplante Abkommen greife in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein und stelle ferner einen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten dar.
Für Datenschützer ist die Entscheidung ein feiner Erfolg. Sie sind der Auffassung, dass die EU bei der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten viel zu weit geht. Befürworter der Regelungen argumentieren hingegen, dass diese dem Kampf gegen den Terrorismus oder gegen schwere grenzüberschreitende Kriminalität dienten.
Zurück an den Verhandlungstisch
Die EU-Staaten und Kanada werden das Abkommen frisch überarbeiten müssen. Möglich ist auch, dass bereits bestehende Abkommen mit den USA und Australien sowie die neue EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung noch einmal überprüft werden müssen.
Konkret stellen die EuGH-Richter fest, dass Abkommen vorsehen müssen, dass zur Datenspeicherung nur Datenbanken verwendet werden, die von Kanada im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus und grenzübergreifender schwerer Kriminalität betrieben werden.
Der gläserne Passagier
Der Gerichtshof kritisierte, dass die Daten zusammen betrachtet Einblicke in "Reisegewohnheiten, Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen sowie Informationen über die finanzielle Situation der Fluggäste, ihre Ernährungsgewohnheiten oder ihren Gesundheitszustand offenbaren und sogar sensible Daten über die Fluggäste" lieferten.
Zu den Fluggastdaten gehören Informationen, die von Airlines bei Buchung und Check-in gespeichert werden. Das sind neben dem Namen des Reisenden zum Beispiel Angaben zum Gepäck, die Sitznummer und Zahlungsdaten wie die Kreditkartennummer.
(Red)