Politik
EU-Vorgabe über Pommes, Chips & Co gilt ab Frühjahr
Wie dunkel geröstete und frittierte Produkte sein dürfen, wird ab dem Frühjahr von der EU-Kommission vorgeschrieben.
Konkret soll der Gehalt an dem krebserregenden Acrylamid in gebackenen, gerösteten und frittierten Produkten reduziert werden.
Deshalb gelten ab dem Frühjahr 2018 vor allem für Lebensmittelhersteller strengere Auflagen bei der Herstellung von Pommes, Chips, Keksen & Co. Das bestätigte eine Kommissionssprecherin am Mittwoch. Die europaweit geltende Verordnung wurde am Montag endgültig angenommen, da die Einspruchsfrist abgelaufen ist.
Abgesehen von Lebensmittelproduzenten, müssen sich auch Würstlstandler, Bäckereien und Wirte an die neuen Vorgaben halten.
Acrylamid entsteht durch eine Reaktion von Zucker (Glucose, Fructose) mit Eiweißbausteinen (Aminosäure Asparagin) bei Temperaturen ab 120 °C. Beim Erhitzen und Bräunen (Maillard-Reaktion) werden somit nicht nur erwünschte Aroma- und Geschmacksstoffe gebildet, sondern auch Acrylamid.
Acrylamid entsteht sowohl bei der industriellen Herstellung von Lebensmitteln und in der Gastronomie als auch bei der Zubereitung im privaten Haushalt.
Viel Wirbel um Vorgabe
Schon im Vorfeld sorgte die EU-Vorschrift für große Aufregung in der heimischen Gastronomie. Nach Registrierkassen-Pflicht und Allergenen-Verordnung, sei ein weiteres EU-Gesetz für Wirte nicht annehmbar, so Kritiker.
(ek)