Welt
EU prüft am Montag Verbot von Schächtungen
Das rituelle Ausbluten von Schafen Teil sei Teil ihres Glaubens und Menschenrecht, sagen Muslime. Der EuGH verhandelt, ob ein Verbot die Religionsfreiheit verletzt.
Schächtungen in Belgien beschäftigen zum Wochenbeginn den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Muslimische Verbände klagten gegen das Verbot der rituellen Schlachtungen und argumentierten mit dem Recht auf Religionsfreiheit.
Ein belgisches Gericht reichte diese Klage an den EuGH in Luxemburg weiter. Am Montag wird dort mündlich verhandelt, ob das Schächtungsverbot zulässig ist.
Tierschützer beklagen unnötiges Leid
Beim Schächten wird Schafen die Kehle durchgeschnitten, der Tod tritt durch Ausbluten und erst nach mehreren Minuten ein. Die Tiere müssten dabei unnötig leiden, bemängeln Kritiker. Gemäß einer EU-weiten Richtlinie müssen Tiere vor der Schlachtung betäubt werden. Ausnahmen gibt es nur für religiöse Zeremonien, wenn sie in einem Schlachthaus stattfinden.
In Österreich ist Schächten nur mit behördlicher Genehmigung in einem Schlachthaus erlaubt. Ein Tierarzt muss anwesend sein und das Schaf muss sofort nach dem Schnitt betäubt werden.