Wirtschaft
EU-Gericht: Starbucks darf Steuer-Millionen behalten
Das EU-Gericht kippt eine Steuernachforderung von bis zu 30 Millionen Euro an Starbucks wegen illegaler Steuervorteile.
Die Richter des zweithöchsten europäischen Gerichts erklärten Dienstagvormittag in Luxemburg, es wäre "unmöglich einen Vorteil für Starbucks nachzuweisen". Der Fall dürfte nun vor dem Europäischen Gerichtshof landen.
Die EU-Kommission hatte 2015 befunden, dass die Kaffeekette seit 2008 in den Niederlanden zu wenig Steuern gezahlt habe. Starbucks soll nach Meinung der EU-Behörde Gewinne innerhalb der Konzerne verlagert haben, um Abgaben in Millionenhöhe an das Finanzamt zu sparen. Die Niederlande gab den komplexen Transaktion mit Steuervorbescheiden ihren Segen. Das Land sollte daher rund 26 Millionen Euro zurückfordern. Sowohl Starbucks als auch die Niederlande waren dagegen vor Gericht gezogen.
Wie "Heute.at" berichtete, ist diese Entscheidung nur die letzte in einer Reihe von Beschlüssen der Wettbewerbshüter zu unerlaubten Steuervorteilen, etwa auch gegen Amazon und Apple.
In einem ähnlichen Steuerfall der EU-Kommission gegen den Autohersteller Fiat Chrysler lehnte der Europäischen Gerichtshof die Klage des Unternehmens allerdings ab. Gerichtlich dagegen gingen auch die Niederlande und Luxemburg vor.
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