Wirtschaft
EU-Gericht gibt grünes Licht für ESM
Der Euro-Rettungsfonds ESM ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) rechtlich wasserdicht eingeführt worden.
ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) rechtlich wasserdicht eingeführt worden.
Das EU-Recht stehe dem Abschluss und der Ratifikation des Vertrages zur Einrichtung des ESM nicht entgegen, teilte das Gericht heute in Luxemburg mit.
Das Gericht wies damit die Klage eines irischen Parlamentsabgeordneten zurück. Dieser hatte vor dem höchsten Gericht seines Heimatlandes unter anderem moniert, der ESM hätte nicht über eine vereinfachte Änderung des EU-Vertrages legitimiert werden dürfen.
Ähnliche Klagswünsche gibt bzw. gab es in mehreren Ländern, darunter auch in Österreich vor allem seitens der FPÖ.