Coronavirus

Erstes Nachbarland führt 3G-Regel für Öffis ein

In Italien sind am Montag strengere Corona-Maßnahmen in Kraft getreten. Wer ins Kino möchte, muss geimpft oder genesen sein. Für Öffis gilt 3G.

Jochen Dobnik
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Ab Montag dürfen in Italien nur noch Geimpfte, Genesene oder PCR-Getestete die U-Bahn benutzen. 
Ab Montag dürfen in Italien nur noch Geimpfte, Genesene oder PCR-Getestete die U-Bahn benutzen. 
Francesco Bozzo / PA / picturedesk.com

Die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi hatte Ende November die Einführung des "Super Green Pass", also die 2G-Regel, für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens beschlossen. Lockdowns müsse man verhindern. Daher dürfen nur noch Geimpfte und von Corona Genese im Innenbereich von Restaurants essen, in Diskotheken feiern und ins Kino oder zu Fußballspielen ins Stadion gehen. Die Regeln sollen zunächst bis zum 15. Januar gelten.

Maskenpflicht im Freien ist zurück

Zudem gilt im Nahverkehr, also in Bussen, S- und U-Bahnen, neu die 3G-Regel. Bisher mussten Reisende den "Green Pass" nur im Bahnfernverkehr und im Flugverkehr vorzeigen. Viele Städte wie Rom, Mailand, Florenz oder Neapel haben auch wieder eine Maskenpflicht für draußen eingeführt, vor allem in den Zentren.

Der österreichische "Grüne Pass" ist übrigens auch in Italien gültig. Achtung: Der Impfnachweis reicht nur dann, wenn man bereits vollständig geimpft ist und die Zweitimpfung mind. 14 Tage zurückliegt (im Zweifel Test machen und Testergebnis mitführen).

Diese Regeln gelten für den Skiurlaub

Wer in den Skiurlaub nach Italien fährt, braucht übrigens keinen "Grünen Pass", um die Piste runterzufahren, jedoch gilt in geschlossenen Liften und Gondeln die 3G-Regel und in den Hütten 2G.

Von den Regelungen ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, da sie noch nicht geimpft werden könnten. Das soll nach den Plänen der italienischen Regierung erst ab dem 16. Dezember möglich sein. Mitte Dezember wird außerdem die Impfpflicht auf Lehrer, Polizisten und Heeresangehörige ausgedehnt. Bisher galt diese nur für das Gesundheitspersonal.

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