114 km/h am Wiener Gürtel

Erste Raser-Abnahme – dieses Auto krallte sich Polizei

Am Hernalser Gürtel machte Sonntag ein Raser auf sich aufmerksam, nun ist er seinen Schein und Auto los. Erstmals kassierte die Polizei einen Pkw ein.

Robert Cajic
Erste Raser-Abnahme – dieses Auto krallte sich Polizei
Das ist Österreichs erstes beschlagnahmtes Raser-Auto.
privat

Dichtes Auffahren an andere Fahrzeuge, abrupte Fahrstreifenwechsel, überhöhte Geschwindigkeit: Für einen Autofahrer endete eine Spritztour über den Hernalser Gürtel in Wien am Sonntag gegen 22.30 Uhr mit dem Verlust des Führerscheins UND seines Autos – mehr dazu hier"Heute" enthüllt nun den ersten polizeilich abgenommenen Raser-Wagen.

Auto könnte noch zu Fahrer zurück

Bei dem beschlagnahmten Fahrzeug handelt es sich um einen VW Scirocco. Dieser bleibt jetzt vorerst 14 Tage bei der Wiener Polizei, danach gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Volkswagen behördlich beschlagnahmt, dann könnte das Fahrzeug sogar versteigert werden.

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    Am Sonntagabend raste dieser VW Scirocco über den Wiener Gürtel.
    Am Sonntagabend raste dieser VW Scirocco über den Wiener Gürtel.
    privat

    Eine weitere Option ist die Rückgabe des Autos an den ursprünglichen Besitzer. Wie es in dieser Causa weitergeht, werden die kommenden Tage zeigen. Bis dahin steht der VW in Wien-Simmering.

    Raserei – in diesem Fall ist das Auto weg

    Erst Anfang März trat die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. In der Gesetzesänderung heißt es, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und danach auch versteigert werden kann. 

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    Für Wiederholungstäter darf die Polizei bereits bei mehr als 60 km/h in der Stadt eingreifen und den Wagen an sich reißen – dem Lenker des VW Scirocco ist genau das passiert.

    Fährt der Raser ein Fahrzeug, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Autos an Ort und Stelle für maximal 14 Tage, also zwei Wochen, vorläufig zu beschlagnahmen. Dazu kommt ein Führerscheineintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für dieses Fahrzeug.

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