Leser
Wiener 10 Minuten zu lange in Fitness-Center – Strafe
Trotz Parkkarte für den Parkplatz neben seinem Fitnessstudio muss ein "Heute"-Leser jetzt 400 € Strafe bezahlen – und das mit der ersten Forderung.
"Heute"-Leser Christian* (Name von der Redaktion geändert) ist schon länger Kunde in einem Wiener Fitnessstudio in der Stadlauerstraße und nutzt für gewöhnlich auch den Parkplatz, der sich am Gelände befindet. Mit der gültigen Parkkarte ging er davon aus auch eine Erlaubnis dafür zu haben – doch da lag er offensichtlich falsch.
Erste Forderung immens hoch
Mitte April erhielt der Wiener ein Schreiben, das ihn dazu auffordert, eine Zahlung von 399 Euro zu leisten. Der Grund: Christian habe sein Fahrzeug beim Gym widerrechtlich abgestellt.
"Nach der Sperrstunde des Fitnesscenters habe ich mich an einem Montag noch mit einem Mitglied unterhalten. Um 22.10 Uhr wurde mein Fahrzeug auf dem Gelände fotografiert – 10 Minuten nach der Schließung", erzählt er im "Heute"-Talk. Jetzt fordert eine extern beauftragte Firma gleich mit der ersten (!) Forderung mehrere Hundert Euro. Der Wiener ist fassungslos.
Laut des Fitnessstudio-Inhabers kooperiere dieser nicht mit der Parkfirma und wäre deshalb auch nicht in der Lage, etwas an der Klage zu ändern. Nichtsdestotrotz fragte der Fitness-Boss nach und bekam folgende Antwort: "Gerne können wir es so lösen, dass er umgehend die 399 Euro an uns überweist und wir auf die bisherigen Klagskosten verzichten (Klage wurde bereits eingebracht). Wir ziehen die Klage nach Zahlungseingang anschließend umgehend zurück."
Die einzige Möglichkeit besteht für Christian wohl darin, sich mit der externen Parkfirma in Verbindung zu setzen. Ob die Strafe dadurch jedoch geringer wird, ist allerdings unklar.
Weiterlesen: 2.399 Euro! Vater und Sohn tappen in Umdreh-Falle