Geht um Milliarden
Erbschleicherei! Vorwürfe gegen Freundin der Königin
Kirstine von Blixen-Finecke ist die Hofdame der schwedischen Königin Silvia und sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert. Nun äußert sie sich.
Seit 2015 ist Kirstine von Blixen-Finecke Hofdame und enge Freundin von Königin Silvia von Schweden (80). Doch jetzt machen Negativschlagzeilen die Runde, in denen sie der Erbschleicherei beschuldigt wird. Aber von vorne:
Am 9. November 2023 starb Graf Hans-Gabriel Trolle-Wachtmeister. Seine Ehefrau Alice Trolle-Wachtmeister, die bereits 2017 verstorben war, war seit den 1970er-Jahren eine enge Vertraute der schwedischen Königin, soll für die damals unerfahrene und junge Silvia wie eine Art "Ziehmutter" gewesen sein und sie in das höfische Leben eingeführt haben. Sie diente als Hofdame, später dann als Chefin ihres Hofstaats und bis 2015 war sie Oberhofmeisterin.
Alice und ihr Mann hatten jedoch keine Kinder, weshalb nach seinem Ableben ein Erbstreit um Gut Trolle Ljungby entbrannte, das Anwesen der Trolle-Wachtmeister in der südschwedischen Grafschaft Skåne. Darin involviert: Kirstine und ihr Ehemann Hans von Blixen-Finecke.
Ehepaar Blixen-Finecke hat die Firma des Grafen geerbt
Dem Paar wird vorgeworfen, Hans-Gabriel Trolle-Wachtmeister in seinen letzten Lebensjahren manipuliert zu haben, damit sie als Begünstigte in seinem Testament erscheinen. Seit dem Sommer 2024 sollen die Blixen-Finecke laut "Expressen" der Erbschleicherei angeklagt sein. Denn es ist eigentlich der Großneffe von Hans-Gabriel, Carl-Fredrik Wachtmeister, der als Nachfolger erzogen wurde, wie die Zeitung berichtet. Doch nach dem Tod des Grafen wurde zu seiner Überraschung nicht Carl-Frederik, sondern das Ehepaar Blixen-Finecke als Erben benannt.
Zudem haben Blixen-Finecke vom Grafen auch dessen Firma "Trolle Ljungby AB" geerbt. Das Unternehmen betreibt das Gut Trolle Ljungby, das insgesamt drei Milliarden Schwedische Kronen wert sein soll und jährlich staatliche finanzielle Unterstützung erhält. Gegenüber dem Bezirksgericht weigert sich das Paar als auch die Firma, die entsprechenden Dokumente vorzulegen, die von Blixen-Finecke Anspruch auf das Erbe belegen können.
"Die angeforderten Dokumente sind nicht auffindbar, während andere Informationen unter die Geheimhaltungspflicht fallen", behauptet laut der Zeitung nun die Anwaltskanzlei des Ehepaares. "Das macht man nur, wenn man etwas zu verbergen hat", meint Carl-Frederik Wachtmeister dazu. Er glaube fest daran, dass der Verstorbene "verwirrt und getäuscht" wurde.
Der Verstorbene sei "klar und bei Verstand" gewesen
Weiters teilen die Juristen von Kirstine und Hans von Blixen-Finecke mit, dass die Vorwürfe "eine Reihe von unbegründeten und beleidigenden Behauptungen" seien. Laut dem Paar sei der Verstorbene "klar und bei Verstand" gewesen, als er sie in seinem Testament aufnahm. Darüber hinaus steht das Paar "im Einklang mit seinem sorgfältig überlegten letzten Willen", so "Expressen".
Die Hofdame der Königin legt auch eine Erklärung vor, warum der Großneffe aus dem Testament gestrichen wurde. Sie sei davon überzeugt, dass er nicht geeignet sei, den Nachlass zu übernehmen. Einer der ausschlaggebenden Punkte sei auch, dass der Graf und Carl-Fredrik Wachtmeister "ein sehr belastendes Verhältnis" gehabt haben sollen. Das habe dazu geführt, dass Hans-Gabriel wollte, dass Carl-Fredrik und sein Vater, Hans-Gabriels Neffe, "so wenig wie möglich von ihm erben".
Aus den bisher veröffentlichten Testamenten von Graf Hans-Gabriel Trolle-Wachtmeister geht hervor, dass er bis zu seinem 97. Lebensjahr seinen Großneffen als Erben eingesetzt hatte. Erst in den letzten drei Jahren seines Lebens entschied er sich dazu, seine Erben zu ändern. Nun wird sein Nachlass vor Gericht entschieden. Ein Termin wurde noch nicht definiert.
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Auf den Punkt gebracht
- Kirstine von Blixen-Finecke, Hofdame und enge Freundin der schwedischen Königin Silvia, sieht sich Vorwürfen der Erbschleicherei ausgesetzt.
- Ihr und ihrem Ehemann wird vorgeworfen, den verstorbenen Grafen Hans-Gabriel Trolle-Wachtmeister manipuliert zu haben, um als Begünstigte in seinem Testament zu erscheinen, was nun zu einem Erbstreit vor Gericht führt.