Wien
Enthüllt: Strenge Corona-Regeln in Wien bis 23. Oktober
Die Wiener Corona-Verordnung ist eigentlich am 23. August abgelaufen, doch die Stadt hat diese heimlich verlängert. Welche Regeln jetzt wo gelten.
Die Stadt Wien setzt auch über den Sommer hinaus auf strengere Covid-Regeln als der Rest Österreichs. Die Corona-Verordnung, die eigentlich am 23. August abgelaufen ist, wurde heimlich verlängert – neues Ablaufdatum ist der 23. Oktober 2022, wie man der aktuellen 2. Wiener Covid-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung entnehmen kann. Wie ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) dem "Standard" bestätigte, habe man diese Entscheidung bereits Ende Juli getroffen.
Maskenpflicht & Co.: Diese Corona-Regeln gelten jetzt
Das heißt also, dass alle bisherigen Corona-Regeln in Wien weiterhin gelten: Dazu zählt etwa die FFP2-Maskenpflicht in Öffis sowie in geschlossenen Räumen (dazu zählen U-Bahn-Stationen, Bahnsteige, Bahnhöfe und Flughäfen). Für Pendler nach Niederösterreich heißt das also nach wie vor: An der Stadtgrenze darf die Maske abgesetzt werden, sobald man in Wien ist muss sie wieder auf. Auch in Kundenbereichen von öffentlichen Apotheken muss in Wien eine FFP2-Maske getragen werden.
In Alten- und Pflegeheimen sowie in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe bleiben die Regeln ebenfalls strenger. Für Besucher und Begleiter gilt die Test-Pflicht weiterhin: Es muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ausnahmen gibt es in beiden Bereichen für kürzlich Genesene sowie in der Palliativ- und Hospizbegleitung oder in der Seelsorge. Das Besucherlimit pro Patient und Tag liegt bei drei Besuchern.
Für das Gesundheitspersonal in Spitälern beziehungsweise Alten- und Pflegeheimen gilt die PCR-Testpflicht ebenfalls – sie müssen mindestens zwei pro Woche machen. In geschlossenen Räumen müssen sie ebenfalls FFP2-Masken tragen.
Corona-Ampel: Risiko in Wien abgestuft
Wien leuchtet auf der fünfteiligen Corona-Ampel seit Donnerstag übrigens wieder Gelbgrün (Stufe zwei, "geringes epidemiologisches Risiko" ) – zuvor galt in der Hauptstadt die dritte Stufe. Besser bewertet sind nur die Bundesländer Steiermark, Tirol und Vorarlberg, wo ein "sehr geringes Risiko" (Farbe Grün) gilt.