Gesetzesentwurf

Enthüllt: So sollen WhatsApp, Telegram überwacht werden

Innenminister Gerhard Karner (VP) hat nun einen konkreten Gesetzesentwurf zur Überwachung von Messengerdiensten wie WhatsApp und Telegram vorgelegt.

Roman Palman
Enthüllt: So sollen WhatsApp, Telegram überwacht werden
Staatsschützer wollen wissen, mit wem ein Terror- oder Spionageverdächtiger auf WhatsApp, Signal, Telegram und Co verkehrt.
IMAGO/Rüdiger Wölk

Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) fordert schon seit Monaten potentere Mittel im Kampf gegen Spionage und Terrorismus in Österreich. Diese gedenkt ÖVP-Innenminister Gerhard Karner den Verfassungsschützern auch zu liefern.

Dem ORF ist nach eigenen Angaben ein völlig neuer, konkreter Gesetzesentwurf zugespielt worden, der vom Innenministerium an das grüne Justizministerium von Alma Zadić übermittelt wurde. In den Ö1 Radio-Journalen Freitagfrüh wurden die Details veröffentlicht.

Demnach soll Ermittlern erlaubt werden, die Handys oder Computer von mutmaßlichen Terroristen oder ausländischen Agenten mit einem speziellen Programm zu hacken – wenn eine Gefahr droht.

So soll Überwachung ablaufen

Der früher geplante und wieder ad acta gelegte Bundestrojaner hätte dann das gesamte Mobiltelefon durchkämmt. Das soll so nicht möglich werden, stattdessen spricht der Gesetzesentwurf von einer Live-Überwachung der Kommunikation über verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp, Signal oder Telegram.

Das wäre insofern wichtig, als bisher nur normale Telefongespräche abgehört werden dürfen – sobald sich die Kommunikation der Verdächtigen aber auf einen anderen Kanal verlegt, sind die heimischen Staatsschützer quasi blind und taub.

IS-Terroristen würden sogar Chats von Mobile Games wie "Clash of Clans" setzen, führt Ö1-Reporter Bernt Koschuh weiter aus. Dieses Spiel von Heinz-Christian Strache so geliebte Spiel werde deshalb bereits von einigen Staaten ebenso gezielt überwacht.

Sicherheitsschranken

Neu an Karners Gesetzesentwurf ist jedenfalls, dass für jede Überwachung ein zweistufiges Bewilligungsverfahren erforderlich sein soll. In einem ersten Schritt muss ein Dreier-Gremium der Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium die Ermächtigung erteilen. Zusätzlich muss das Bundesverwaltungsgericht der Überwachung zustimmen.

Und es gibt noch einen Zusatz: Drittens soll es auch eine begleitende Kontrolle der Überwachung durch einen Rechtsschutzbeauftragten geben. Massenüberwachung der Bürger wäre so schon vom Aufwand überhaupt nicht möglich.

Grüne Bedenken

Die Grünen fürchten, dass beim Ausnutzen von Sicherheitslücken in den Betriebssystemen der Handys oder einzelner Apps dieselben Einfallstore auch Kriminellen geöffnet werden könnten.

Bei der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst hält man diese Befürchtung sinngemäß für Mumpitz. Es würden keine neuen Lücken geschaffen und die existierenden bereits von Verbrechern wie anderen Terrorjägern in Europa genauso genutzt, heißt es. Das solle nun auch den österreichischen Ermittler möglich gemacht werden. Dazu befände man sich da ohnehin in einem Wettlauf mit den Herstellern, die auch diese Sicherheitslücken auch laufend schließen.

Eine Einigung zwischen ÖVP und Grünen erwartet vor der Wahl im Herbst kaum noch jemand. Was danach kommt, steht noch in den Sternen. Fix ist aber, die latente Gefahr durch Terroristen und ausländische Mächte bleibt aber auch danach weiter bestehen.

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