Politik
Enthüllt: Diese Personen sind von 2G-Regel ausgenommen
Sieben Stunden vor Inkrafttreten war sie dann da: Die neue Verordnung zur 2G-Regel. "Heute" hat die Details und alle Ausnahmen.
Stufe 4 den Corona-Stufenplans stellte schon im September klar: Bei 500 belegten Intensivbetten gibt es den Freizeit-Lockdown für Ungeimpfte. Diese Woche überschlugen sich dann die Ereignisse, am Freitag folgte der Paukenschlag: Schon ab Montag kommt man ohne Corona-Impfung nicht mehr in die Gastronomie, zu körpernahen Dienstleistern, in Kinos, Fitnessstudios oder Krankenhäuser auf Besuch.
Wer sich jetzt dazu entschließt, sich doch noch impfen zulassen, hat bis zur zweiten Dosis mit zusätzlichem PCR-Test trotzdem Zutritt zu diesen Bereichen. Am 6. Dezember wird aber auch diese Übergangsregelung auslaufen. Auf die genaueren gesetzlichen Bestimmungen musste man sich bis Sonntagabend gedulden. Deren Entwurf liegt "Heute" nun vor. Darin finden sich einige unerwartete Ausnahmen.
Hammer-Ansage: Heuer keine Corona-Lockerung mehr >>
Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein: "Als Arzt und als Gesundheitsminister sehe ich die aktuelle Entwicklung der Corona-Zahlen mit großer Sorge. Um die vierte Welle zu brechen, heben wir nun die österreichweiten Schutzmaßnahmen weiter an. In der Bundesregierung und mit den Bundesländern haben wir uns darauf geeinigt, die 4. Stufe des Stufenplans vorzuziehen. Damit setzen wir strenge Maßnahmen, die aber notwendig sind, um unsere Spitäler zu schützen. Denn wir sitzen alle in einem Boot – es gibt nur ein Gesundheits- und ein Bildungssystem für uns alle. Wir wissen, dass wir diese Pandemie nur gemeinsam hinter uns lassen können, wenn möglichst viele Menschen in Österreich durch eine vollständige Impfserie geschützt sind. Daher freut es mich sehr, dass seit Ankündigung der neuen Maßnahmen die Impfzahlen in Österreich wieder merklich steigen. Gestern wurden knapp 32.000 Impfungen durchgeführt, davon rund 10.500 Erstimpfungen, 4.300 Zweitimpfungen und 17.100 Drittimpfungen."
Über ein Drittel der 12- bis 14-Jährigen ist bereits geimpft, für Jüngere ist eine Verabreichung des Biontech-Vakzins nur "off-label" möglich. Im "Heute" vorliegenden Entwurf der 2. Novelle der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung findet sich deswegen eine wichtige Ausnahme: Unter 12 Jahren ist man von der G-Nachweispflicht befreit.
Bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen (zwischen 12 und 15 Jahren) ersetzt der Ninja-Pass den 2G-Nachweis, für sie gilt also weiterhin 3G. Nach Abschluss der neunten Schulstufe müssen aber auch sie einen 2G-Nachweis erbringen.
Ausgenommen sind selbstverständlich auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Diese benötigen ein ärztliches Attest sowie einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
In Hotels gilt für viele Menschen weiterhin 3G statt 2G. Wer etwa aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen, zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses, zum Zwecke des Schul- oder Universitätsbesuchs, auf Kur ist oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits in einem Hotel übernachtet, muss nicht geimpft oder genesen sein.
Auch in Krankenhäusern gibt es Ausnahmen. So braucht man etwa für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung oder bei der Geburtsbegleitung keinen 2G-Nachweis. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen.
Neu ist auch, dass jede Einrichtung und jeder Betrieb /wie z.B. Krankenhäuser, Theater, Restaurants etc.) im Rahmen ihrer Hausordnung auch strengere Maßnahmen erlassen können.
Die Einhaltung der verschärften Maßnahmen wird von den lokalen Gesundheitsbehörden mit Unterstützung durch die Polizei überprüft, auch der Arbeitgeber darf die 3G kontrollieren. Die 2G-Regeln bleiben solange in Kraft, wie sie notwendig sind, um die Belastung auf den Intensivstationen zu senken und die medizinische Versorgung sicherzustellen.
Bei der Maskenpflicht gilt zusammengefasst: FFP2 überall dort, wo kein 3G gilt. Heißt: Im gesamten Handel, in Öffis, Museen und Bibliotheken. Ab 6. Dezember wird man als doppelt geimpfter eine dritte Dosis brauchen, wenn die letzte Impfung mehr als neun Monate zurückliegt.
Grundsätzlich bleibt 3G am Arbeitsplatz, in einigen Bereichen gibt es aber Verschärfungen. Für Mitarbeiter bei Events (ab 250 Personen) und in der Nachtgastro gilt 2,5G, diese PCR-Getesteten müssen zudem FFP2-Maske tragen. Selbes gilt für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich.
Wo es bisher keine gesetzlichen Regelungen gab: In AMS-Kursen. Für Zusammenkünfte, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice als Maßnahmen der Nach- oder Umschulung sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durchgeführt werden, gilt fortan 3G.