Coronavirus

Enthüllt: Das sind die skurrilsten Masken-Ausnahmen

Es ist nicht immer leicht, bei den neuesten Corona-Regeln den Überblick zu bewahren. "Heute" deckt die Skurrilitäten der Maskenregel auf. 

Tobias Kurakin
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Getty Images

Weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen haben die Maskenpflicht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens obsolet gemacht. In einigen Situation muss jedoch nach wie vor der Mundnasenschutz getragen werden, beispielsweise in Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch so manche Ausnahme der Regel sorgt für Unverständnis. "Heute" hat das Kuriositätenkabinett der Maskenpflicht.

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Verkehr

In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Taxis ist weiterhin eine Maske zu tragen. Auch in Haltestellen, Bahnhöfen sowie auf Flughäfen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Ausgenommen sind jedoch Fernbusse, Seilbahnen und Ausflugsschiffe – hier wird das Maskentragen lediglich nur mehr empfohlen. 

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Shopping-Center-Diskrepanz

Generell gilt keine Maskenpflicht mehr im Handel des nicht-täglichen Bedarfs. Wer also sich ob der hohen Temperaturen eine kurze Hose oder ein Kleid kaufen will, muss keine Maske mehr tragen. Wenn man aber zum Shoppen ins Einkaufszentrum fährt, muss zumindest auf den Gängen der Einkaufszentren weiterhin Maske getragen werden – in den Shops jedoch nicht. 

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Maske in der Kirche

Wer über die Osterfeiertage das Kirchengehen wieder für sich entdeckt hat oder generell öfter Gotteshäuser besucht, sieht sich auch mit einer skurrilen Maskenregelung konfrontiert. Während des Gottesdienstes am Platz ist demnach keine Maske zu tragen, beim Kommunionsgang und beim Verlassen und Betreten der Kirche hingegen schon. 

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Schule, Gastro und Klubs

Eine Nacht im Klub voller Alkohol und engen Kontakt zu anderen Personen erfordert in Österreich seit Samstag weder einen gültigen 3G-Nachweis noch das Aufsetzen einer Maske. Auch in den Genuss der heimischen Gastronomie kann man mittlerweile wieder ohne Mundnasenschutz kommen. In Schulen muss jedoch mit Ausnahme vom Klassenzimmer weiterhin Maske getragen werden, Volks- und Unterstufenschüler können dabei einen Mundnasenschutz tragen, während Ältere eine FFP2-Maske zu tragen haben. 

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