Angesichts der stark steigenden Energiepreise wurden die Rufe aus der Wirtschaft nach staatlicher Hilfe zuletzt lauter – "Heute" hat berichtet. Am Dienstag hat die türkis-grüne Regierung nun einen Energiekostenzuschuss für Betriebe präsentiert. 1,3 Millionen Euro werden in die Hand genommen, um heimischen Unternehmen unter die Arme zu greifen.
"Ziel ist es, dass dort geholfen wir, wo es notwendig ist, um die Wirtschaft auch am Laufen zu halten", erklärt Bundeskanzler Karl Nehammer bei der Pressekonferenz nach dem Ministerrat. "Das geht vom großen Betrieb bis hin zur kleinen Bäckerei, die in ihrer Relation jetzt auch immer einen hohen Anteil an Energiekosten zu tragen hat. Damit diese Unternehmen weiter produzieren können, damit sie weiter verkaufen können [...] damit nicht alles an Teuerungen gleich an den Kunden weitergegeben wird."
Gefördert werden 30 Prozent der Mehrkosten vom Vorjahr. Der Zuschuss steht Betrieben zu, deren Energiekosten mindestens drei Prozent der Produktionskosten überschreiten. Für Unternehmen, deren Umsatz sich unter 700.000 Euro beläuft, gibt es diese Drei-Prozent-Hürde nicht.
Konkret heißt es aus dem Ministerium: Bestehende, energieintensive Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind, sowie energieintensive gemeinnützige Rechtspersönlichkeiten mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten.
Unternehmen sind angehalten, einen Teil ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, und Investitionen zur Verringerung des Erdgasverbrauchs umzusetzen – Stichwort: neue Tür-Regeln – sowie effektive Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung durchzuführen. Der Innen- und Außenbereich von Geschäften (inkl. jener für Gebäudefassaden, Schaufenster und Werbeanlagen) darf zwischen 22 Uhr bzw. Betriebsschluss und 6 Uhr nicht beleuchtet sein.
Untersagt ist es Förderungswerbern, vom Zeitpunkt der Gewährung bis 31. März 2023 unnötige Außenbeleuchtungen in Betrieb zu nehmen und zur Beheizung von baulich nicht umschlossenen Gastgärten entsprechende Anlagen zu betreiben. Regierung setzt Heizschwammerl auf schwarze Liste >>
Nicht förderungsfähig sind z.B.
➤ Unternehmen, die gemäß Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten,
➤ energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen,
➤ Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen oder
➤ Vereine, wenn sie nicht unternehmerisch tätig sind.
Für die Berechnung können so gut wie alle Energieformen herangezogen werden. Gefördert werden jedoch nur Treibstoffe (Benzin, Diesel), Erdgas und Strom.
Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert.
Sollte die Europäische Kommission die Genehmigungsfrist über Jahresende hinaus verlängern, ist eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich.
Die Förderung erfolgt in einem Vier-Stufen-Modell, das sich am EU-Krisenrahmen orientiert:
➤ In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.
➤ Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
➤ Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
➤ In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich
Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen.
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