Politik
150-€-Gutschein – wer bis 2023 auf's Geld warten muss
Alle bekommen jetzt 150 Euro Energiekostenausgleich als Gutschein per Post zugestellt.
Selten sind es die einfachsten Wege, die zum Ziel führen. So verhält es sich auch bei dem neuen Energiekostenausgleich. Die türkis-grüne Bundesregierung nimmt 600 Millionen Euro in die Hand, um jedem von rund vier Millionen Haushalten in Sachen Teuerung mit 150 Euro unter die Arme zu greifen.
Das Geld wird aber nicht direkt überwiesen, sondern kommt in Form von Gutscheinen daher. Diese sind bereits gedruckt und sollen ab sofort per Post in Tranchen verschickt werden. Das kündigte Finanzminister Magnus Brunner (VP) im Backstage-Talk mit "Heute" am Mittwoch an:
Um in den Genuss dieses Energiebonus zu gelangen, müssen nach dem Erhalt des Gutscheins aber die Bürger selbst aktiv werden.
Der Gutschein kann nicht in bar abgelöst, verschenkt oder weitergegeben werden, sondern gilt nur bei den 150 verschiedenen Stromlieferanten und Netzbetreibern. Das Geld wird frühestens ab Juni bei der nächsten Strom-Jahresabrechnung abgezogen. Wer seine Jahresabrechnung bereits davor erhalten hat, hat Pech und muss bis 2023 warten.
Gutscheine haben Ablaufdatum
Auch wenn das für viele noch in weiter Zukunft liegt, keinesfalls sollte man den Gutschein unausgefüllt daheim liegen lassen. Wer ihn einlösen will, sollte das beiliegende Formular besser sofort ausfüllen und zurückschicken. Das geht digital über energiekostenausgleich.gv.at (noch nicht online) bzw. postalisch mit dem beiliegenden Rücksendekuvert an das Bundesrechenzentrum. Der Grund: die Gutscheine haben ein Ablaufdatum!
Auf der offiziellen Infoseite der Bundesregierung heißt es dazu: "Rücksendungen nach dem 31. Oktober 2022 werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt." Ein halbes Jahr hat man also Zeit, das Formular ordnungsgemäß zurückzusenden. Wer sich länger Zeit lässt, schaut durch die Finger. Wer rechtzeitig dran war, bekommt das Geld aber, selbst wenn die Jahresrechnung auf ein späteres Datum fällt.
Diese Angaben müssen gemacht werden
Auf dem Formular müssen folgende Angaben gemacht werden: Zählpunktnummer, Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Firmenname des Stromlieferanten, Bestätigung über die eigene Identität und, dass die Einkünfte unter der Höchstgrenze liegen. Als Höchstgrenze gilt bei Einpersonenhaushalten 55.000 Euro im Jahr (Monatsbruttobezug von ca. 5.670 Euro) und bei Mehrpersonenhaushalten 110.000 Euro im Jahr.
Wer mehr verdient, ist nicht anspruchsberechtigt. Das trifft die rund vier Prozent der wohlhabendsten Haushalte des Landes.
Wichtig: Der Gutschein ist an die aufgedruckte Adresse gebunden und wird nur für Hauptwohnsitze ausbezahlt, für Nebenwohnsitz gibt es keinen Gutschein. Unabhängig von der Zahl der gemeldeten Hauptwohnsitze bis 31. Oktober gibt's pro Person auch nur einmalig 150 Euro.