Wien

Schon jetzt in der Post – dieser Code bringt dir 200€ C

Dieser Tage erhält rund eine Million Wiener das Antragsformular zum "Energiebonus 22". "Heute" erklärt, was du dazu noch wissen musst.

Jochen Dobnik
"Energiebonus 22": Schon diese Woche in der Post
"Energiebonus 22": Schon diese Woche in der Post
istock / Stadt Wien ("Heute"-Collage)

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für viele Menschen zu einem enormen Problem geworden. Der "Energiebonus 22" soll hier für eine Entlastung sorgen – nicht nur in Haushalten mit besonders niedrigem Einkommen. Rund eine Million Wiener sowie zwei Drittel aller Wiener Haushalte sollen davon profitieren. Dazu werden dieser Tage Informationsschreiben der Stadt Wien verschickt, mit denen man sich bis zum 31. März den 200-Euro-Bonus sichern kann.

Das Schreiben enthält einen QR-Code und ein Passwort, das für das Online-Ansuchen benötigt wird. Jeder Adresse, an der zum Stichtag 10. November 2022 eine oder mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, wurde ein Passwort zugeordnet, welches nur einmal verwendet werden kann.

"Um rasch helfen zu können, werden die Anträge automatisiert bearbeitet und die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Tage. Menschen, die sich schwertun, Online-Ansuchen auszufüllen, können in eines der KWP-Häuser oder in FSW-Einrichtungen kommen, und den Antrag mit Hilfe des Betreuungspersonal ausfüllen und abschicken“, so Sozialstadtrat Peter Hacker. Auch das Servicetelefon der Stadt Wien 01/4000 8040 steht von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Fragen zur Verfügung.

Wer den "Energiebonus 22" erhält

Bezugsberechtigt sind Einzelhaushalte mit einem Bruttojahreseinkommen von maximal 40.000 Euro oder Mehrpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu 100.000 Euro brutto pro Jahr. In dieser Einkommensgrenze bezugsberechtigt sind etwa 650.000 Wiener Haushalte. Ob du berechtigt bist, kannst du hier errechnen lassen.

Ein Online-Ansuchen auf www.wien.gv.at für eine "Energieunterstützung Plus" können folgenden Personen stellen: Bezieherinnen und Bezieher von Wiener Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, AIVG-Leistungen, einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, GIS-Befreite und Geringverdienende, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes umfasst sind bzw. Anspruch auf Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld haben. Ansuchen können noch bis 31. Dezember 2022 gestellt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro pro Haushalt.

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