Coronavirus

Endlich! Masken-Aus kommt auch beim Friseur-Besuch

Endlich fällt die Maskenpflicht in vielen Bereichen. Das Gesundheitsministerium hat jetzt die Details zu den neuen Corona-Regeln ab 1. Juli vorgelegt.

Roman Palman
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Eine junge Frau mit Schutzmaske beim Friseur. Ab 1. Juli ist diese in Österreich nicht mehr notwendig.
Eine junge Frau mit Schutzmaske beim Friseur. Ab 1. Juli ist diese in Österreich nicht mehr notwendig.
Getty Images / iStock / SrdjanPav

Montagnacht, gegen 21.30 Uhr, hat das Gesundheitsministerium die Details der neuen Verordnung, die ab 1. Juli unser Leben bestimmt, vorgelegt. Diese bringt die bereits im Vorfeld angekündigten Öffnungsschritte. Diese seien dank des rasch ansteigenden Impfungsfortschrittes und der anhaltend niedrigen Infektionszahlen "gut möglich", heißt es aus dem Ressort von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne). 

Im Fokus der Öffnungen steht weiter die 3-G-Regel, damit soll die Sicherheit der vielen Besucher von Restaurants, Lokalen und Co. garantiert werden. Apropos Lokale: ab dem 1. Juli gibt es keine Corona-Sperrstunde mehr. Generell fallen außerdem der Mindestabstand von einem Meter sowie die Quadratmeterbeschränkungen im Handel weg.

Eine der größten Neuerungen: Dort, wo 3-G-Nachweise gelten, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich – auch für Mitarbeiter. Heißt, in Betrieben von Gastronomie, Tourismus, Kultur, Freizeit und Sport, sowie bei Veranstaltungen ab 100 Personen muss keine Maske mehr getragen werden.

Friseurbesuch ohne Maske

Endlich wird auch Realität, worauf viele sehnlichst gewartet haben: Die Maskenpflicht fällt auch bei körpernahen Dienstleistungen.

Da bei Friseuren, Masseuren & Co. ebenso die 3-G-Beschränkungen gelten, muss während eines Haarschnittes oder der Knet-Session endlich keine Maske mehr getragen werden.

Wörtlich heißt es dazu im Vorordnungstext: "Der Betreiber von Betriebsstätten zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen darf Kunden nur einlassen, wenn diese einen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 vorweisen. Der Kunde hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske gilt nicht."

Für die Friseur-Angestellten selbst, sowie Lehrer und Beamte gilt Ähnliches. Erbringen Kunden / Schüler einen 3-G-Nachweis, fällt auch für sie die Maskenpflicht weg – solange sie sich selbst als getestet, geimpft, oder genesen ausweisen können.

Mund-Nasen-Schutz bleibt im Handel

Hingegen Pflicht bleibt das Schnaufi im Gesicht im Handel, Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Erleichterung gibt es aber: ab Donnerstag muss hier nicht mehr eine FFP2-Maske getragen werden, ein Mund-Nasen-Schutz tut es auch.

Grundsätzlich reicht dieser auch in Spitälern und Krankenhäusern, jedoch sollte man sich hier vor einem Besuch informieren, da die Betreiber womöglich doch schärfere Regeln vorgeben.

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