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Eltern dürfen Tochter "Tiktu Spring Hokkaidö" nennen

Ein Schweizer Paar gab seinem Kind einen ausgefallenen Namen, worauf sich die Behörden querstellten. Am Ende gab das Gericht aber dennoch nach.

20 Minuten
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Das Mädchen hat ungewöhnliche Vornamen verpasst bekommen. Symbolbild
Das Mädchen hat ungewöhnliche Vornamen verpasst bekommen. Symbolbild
Getty Images/iStockphoto

Ausgefallene Vornamen haben bei Stars beinahe Tradition. "Apple" (dt. Apfel) heißt etwa die Tochter von Chris Martin und Gwyneth Paltrow. Auf die Spitze trieben es Tesla-CEO Elon Musk und seine Freundin Grimes: Ihren Sohn tauften sie "X Æ A-Xii". Einen unverwechselbaren Vornamen trägt auch ein Kind außerhalb der Promi-Szene: "Tiktu Spring Hokkaidö" heißt das Mädchen, geboren im April 2020 im Schweizer Kanton Freiburg.

Über ein Jahr stritten sich die Eltern mit den Behörden über die offizielle Anerkennung des Namens ihrer Tochter. Erst vor Kurzem akzeptierte das Kantonsgericht Freiburg deren Einspruch. Das berichtet das Schweizer Nachrichtenportal "20 Minuten".

Wie aus der Urteilsschrift hervorgeht, handelt es sich bei "Tiktu" um einen von den Eltern erfundenen Namen. Inspiriert wurden sie dazu von ihren Reisen. Für "Spring" entschied sich das Paar, weil es damit die positiven Aspekte des Lebens und die Lebenskraft unterstreichen wollte. "Hokkaidö" bezieht sich auf die (fast) gleichnamige japanische Insel, die dem Paar besonders am Herzen liegt.

Willkür

Im Juli 2020 hatte das zuständige Amt des Kantons Freiburg die Eintragung des Namens ins Zivilstandsregister abgelehnt. Der erfundene Vorname "Tiktu" gebe keinen Aufschluss über das Geschlecht des Kindes und rufe eher männliche Konnotationen hervor, argumentierte die Behörde. Außerdem lasse der Name allerlei Verunstaltungen zu, die das Kind in seinen sozialen Beziehungen stigmatisieren könnten.

Kurz darauf beanstandete das Paar die Entscheidung, sprach von Behördenwillkür. Schließlich habe ihr Ansatz bei der Namenswahl den beiden älteren Söhnen keine Probleme bereitet. Auch machten sie darauf aufmerksam, sich die Auswirkungen der Namen gut überlegt zu haben. Zudem gebe es zahlreiche Vornamen, die nicht auf ein Geschlecht schließen ließen.

"Goodall"

In einem Punkt gab das Paar dem Amt nach. Ursprünglich sollte der Name der Tochter auf "Goodall" enden – als Hommage an die berühmte britische Verhaltensforscherin Jane Goodall. Da laut dem Schweizer Gericht ein Nachname nicht als Vorname genutzt werden kann, verzichteten die Eltern darauf.

"Auch wenn es zugegebenermaßen erstaunlich ist, seine Tochter Tiktu zu nennen, deutet nichts daraufhin, dass dieser Vorname seine Trägerin besonderem Spott aussetzt", heißt es zu dem Urteil. Alle Vornamen könnten potenziell verunstaltet und ins Lächerliche gezogen werden. "Tiktu" klinge zwar ähnlich wie "Tik Tok" und "Tic Tac", sollte die Entwicklung und Persönlichkeit des Mädchens jedoch nicht nachweislich beschmutzen, sodass ein Namenseintrag gerechtfertigt sei. Auch rufe der Name keinerlei negative Konnotationen hervor.

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